Um einen Onlineshop zu eröffnen, gehst du sieben Schritte: Modell wählen – eigenes Lager, Dropshipping oder Marktplatz; Gewerbe anmelden und die Pflichten des Shops klären (Umsatzsteuer, Impressum, Widerruf, Verpackungen); Shopsystem wählen; Lieferanten finden und Katalog aufbauen; Zahlung und Versand anbinden; die ersten Bestellungen über einen Kanal holen; Auftragsabwicklung einrichten. Die Reihenfolge zählt: Vom Modell hängen Budget und Shopsystem ab. Ganz ohne Lager und Versand geht es mit digitalen Produkten.
Viele fangen mit dem Shop an: Sie wählen ein Design und überlegen erst danach, woher die Ware kommt und was von einer Bestellung bleibt. Das Geld geht in eine Website, auf der es noch nichts zu verkaufen gibt. Unten ist jeder Schritt eine kurze Antwort mit Prüfpunkt, am Ende steht das Budget von drei Startvarianten am Beispiel eines Shops.
Wann Menschen fragen, wie man einen Onlineshop eröffnet
Meist gibt es schon eine Produktidee oder einen bekannten Großhändler, und jemand will „online verkaufen“. Gesucht wird „Onlineshop eröffnen“, „Onlineshop gründen“, danach „Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden?“, „Wie viel Startkapital braucht man für einen Onlineshop?“ und „Lohnt es sich, einen Onlineshop zu eröffnen?“.
Die Frage „was kostet der Shop“ ist dabei nicht die wichtigste. Die Shop-Software ist der kleinste und am besten planbare Posten. Mehr Geld geht in Ware, Werbung und Retouren – mit ihnen fängst du die Rechnung an.
Schritt 1. Modell wählen: eigenes Lager, Dropshipping oder Marktplatz
Das Modell entscheidet zwei Dinge: ob du Ware vorab kaufst und woher die Kunden kommen. Ein Marktplatz ist ein Verkaufskanal, keine Art der Beschaffung, aber viele wählen ihn zum Start statt eines eigenen Shops, deshalb vergleichen wir alle drei.
| Modell | Ware | Kunden | Für wen |
|---|---|---|---|
| Eigenes Lager | Du kaufst eine Partie vorab, lagerst und versendest selbst | Aus deiner Werbung oder vom Marktplatz | Du hast Geld für den Einkauf und geprüfte Nachfrage und willst mehr Marge |
| Dropshipping | Liegt beim Lieferanten, du zahlst nach dem Verkauf | Aus deiner Werbung oder vom Marktplatz | Du willst eine Nische ohne Wareneinkauf testen und nimmst weniger Marge in Kauf |
| Marktplatz | Deine oder die des Lieferanten | Kunden der Plattform ab dem ersten Tag | Du willst zum Start keinen Traffic kaufen und zahlst dafür Provision pro Verkauf |

Die Nische wählst du nach drei Merkmalen: Der Lieferant hat die Ware dauerhaft vorrätig, der Preis trägt Werbung und Provision, und es gibt wenig Retouren – also keine komplizierten Größentabellen und nichts Zerbrechliches. Wie du ohne Lager startest, steht im Artikel Dropshipping starten; wie der Verkauf über einen Marktplatz läuft, am Beispiel Verkaufen auf eBay.
Schritt 2. Gewerbe anmelden und die Pflichten des Shops klären
Wer dauerhaft und mit Gewinnabsicht online verkauft, betreibt ein Gewerbe und muss es bei Beginn beim Gewerbeamt der Gemeinde anzeigen (§ 14 GewO). Eine Umsatzgrenze, unter der das entfällt, gibt es nicht. Wer nur eigene gebrauchte Sachen gelegentlich verkauft, ist kein Händler.
Vor dem ersten Verkauf prüfst du außerdem:
- Umsatzsteuer und § 19 UStG. Als Kleinunternehmer stellst du keine Umsatzsteuer in Rechnung, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Verzichtest du auf die Regelung, bindet dich das für mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG). Kleinunternehmer heißt nicht steuerfrei beim Gewinn: Einkommensteuer fällt trotzdem an, und für die Gewerbesteuer gibt es bei Einzelunternehmern einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag (§ 11 GewStG).
- Impressum (§ 5 DDG). Name und Anschrift, E-Mail, bei Firmen Rechtsform und Vertreter, Registereintrag und USt-IdNr., wenn vorhanden – leicht erkennbar und ständig erreichbar. Muster zum Kopieren: Impressum für den Onlineshop.
- Widerruf. Verbraucher können 14 Tage widerrufen (§ 355 BGB), beim Warenkauf ab Erhalt der Ware (§ 356 Abs. 2 BGB). Fehlt die Belehrung, erlischt das Recht erst nach zwölf Monaten und 14 Tagen (§ 356 Abs. 4 BGB). Dazu kommt eine gut sichtbare Widerrufsfunktion „Vertrag widerrufen“ auf der Website (§ 356a BGB).
- Bestellbutton (§ 312j Abs. 3 BGB). Die Schaltfläche heißt „zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnlich eindeutig. „Weiter“ oder „Bestellen“ reicht nicht, und ohne korrekten Button kommt kein Vertrag zustande (§ 312j Abs. 4 BGB).
- Verpackungen. Wer verpackte Ware an Endkunden versendet, registriert sich vor dem ersten Versand bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (Register LUCID) und beteiligt die Versandverpackungen an einem dualen System. Seit dem 12.08.2026 gilt dafür das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG, §§ 6 und 7; ohne Registrierung gilt ein Verbot nach § 13), das das frühere VerpackG abgelöst hat; eine Registrierung nach altem Recht gilt weiter. Die Registrierung Schritt für Schritt: Verpackungsgesetz und LUCID.
- Elektronik (ElektroG). Wer Elektrogeräte importiert oder unter eigener Marke verkauft, gilt als Hersteller und muss sich vor dem Angebot mit Geräteart und Marke registrieren (§ 3 Nr. 9, § 6 Abs. 1 ElektroG). Als reiner Händler darfst du keine Geräte von Herstellern anbieten, die nicht registriert sind (§ 6 Abs. 2 ElektroG). Wie die Registrierung bei der stiftung ear abläuft: WEEE-Nummer nach ElektroG.
Dazu kommen Datenschutzerklärung und, wenn du willst, AGB. Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Regeln; dieser Abschnitt beschreibt Deutschland und ersetzt keine Rechtsberatung.
Schritt 3. Shopsystem wählen: Open Source, Mietshop oder eigener Code
Für den ersten Shop lohnt sich eine Eigenentwicklung fast nie, also fällt die Wahl meist zwischen Open-Source-Shop auf eigenem Hosting und Mietshop im Abo. Der Unterschied: Wer dafür sorgt, dass der Shop läuft – du oder der Anbieter.
| Variante | Was du selbst machst | Wofür du zahlst | Für wen |
|---|---|---|---|
| Open Source (WooCommerce, Shopware, OpenCart, PrestaShop) | Hosting, Updates, Backups, Plugins | Hosting, Domain, kostenpflichtige Plugins, bei Bedarf Entwickler | Du hast eine technische Person oder Agentur und willst volle Freiheit im Code |
| Mietshop im Abo (z. B. Shopify, Wix, Jimdo) | Produkte, fertige Vorlage, Einstellungen | Monatliches Abo, manchmal Gebühr pro Verkauf | Du willst ohne Entwickler starten: Server, SSL und Updates liegen beim Anbieter |
| Eigener Code | Lastenheft, Abnahme, Wartung | Entwicklung und laufender Support | Du hast eine Logik, die kein Shopsystem abbildet |
| Social Media | Katalog auf Instagram oder Facebook, Bestellungen per Nachricht | Für die Website fast nichts | Du willst Nachfrage vor dem Shop testen; Bestellungen im Chat gehen leicht verloren |

Teste das Shopsystem vor dem Bezahlen in der Probezeit:
- lege 10–20 deiner Produkte an und sieh dir die Produktseite auf dem Handy an;
- importiere den Katalog aus der Datei des Lieferanten (Excel, CSV, XML) – müssen Produkte von Hand eingetippt werden, sind Hunderte Artikel Wochen Arbeit;
- gib eine Testbestellung mit Zahlung und Versand an dich selbst auf und prüfe Bestellbutton und Bestätigungsmail;
- prüfe, ob du eine eigene Domain anbindest und Produkte und Bestellungen exportierst, wenn du wechseln willst;
- suche im „kostenlosen“ Paket die Grenzen: Zahl der Produkte, eigene Domain, Gebühr pro Verkauf.
Wie du einen Shop konkret anlegst – Vorlage, Domain, Zahlungsarten –, zeigt die Seite Onlineshop erstellen.
Schritt 4. Lieferanten finden und Katalog aufbauen
Lieferanten suchst du vor dem Shop, nicht danach: Von ihnen hängen Preise, Verfügbarkeit und Produktfotos und -texte ab. Vor der ersten Bestellung fragst du:
- in welchem Format die Preisliste kommt – Excel, CSV, XML oder API – und wie oft sie aktualisiert wird;
- welche Großhandels- oder Dropshipping-Preise gelten und ob es eine unverbindliche Preisempfehlung oder Mindestpreise gibt;
- ob einzelne Stücke versendet werden und wie schnell;
- wer Retouren bezahlt und wer für Mängel haftet;
- bei Importware: wer als Hersteller registriert ist – für Verpackungen und Elektrogeräte (siehe Schritt 2).
Die Produktseite braucht einen Namen, wie ihn Leute suchen, Fotos, Preis, Bestand und Merkmale für Filter. Den Preis rechnest du mit Provision, Versand und Steuer, nicht als „Einkauf plus 30 %“; deine Zahlen prüfst du im Margenrechner, die Mehrwertsteuer im MwSt-Rechner.
Schritt 5. Zahlung und Versand anbinden
Für den Start reichen zwei bis drei Zahlungsarten und ein bis zwei Versanddienstleister. In Deutschland sind PayPal, Kartenzahlung, Vorkasse per Überweisung und Kauf auf Rechnung verbreitet. Jeder Zahlungsanbieter nimmt eine Gebühr pro Zahlung, also rechne sie in den Preis ein. Welcher Anbieter was kostet und wie die Abrechnung läuft, steht im Artikel über Zahlungsdienstleister.

Pakete gehen in Deutschland meist mit DHL, Hermes, DPD, GLS oder UPS. Der Shop sollte das Etikett erstellen, dem Kunden die Sendungsnummer schicken und dir zeigen, ob das Paket zugestellt ist. Eine Retoure kostet Versand in beide Richtungen, also lege eine Reserve zurück: im Beispiel unten 100 €. Wie du das Paketgewicht für den Tarif rechnest, zeigt der Volumengewicht-Rechner.
Schritt 6. Die ersten Bestellungen holen
Fang mit einem Kanal und einem Werbebudget an, das du für einen Test ausgeben kannst. Ein Marktplatz bringt Kunden ab dem ersten Tag gegen Provision. Ein eigener Shop ohne Werbung bekommt in den ersten Monaten kaum Bestellungen, weil Suchtraffic langsam wächst – also kaufst du Traffic über Google Ads oder Social Media.
Bevor die Werbung startet, bestellst du selbst – vom Handy, mit Zahlung und Versand an dich. So siehst du, wo ein Kunde hängen bleibt und was im Paket ankommt. Danach zählst du nicht Klicks, sondern Kosten pro Bestellung:
Kosten pro Bestellung = Werbeausgaben im Zeitraum / Zahl der Bestellungen im selben Zeitraum.
Liegen sie über dem, was von einer Bestellung bleibt, ändere Produkt, Preis oder Kanal – nicht das Budget.
Schritt 7. Auftragsabwicklung einrichten
Die ersten Bestellungen lassen sich in einer Tabelle führen, aber bei mehreren am Tag brauchst du eine Datenbank: Status, Zahlung, Sendungsnummer, Kundenhistorie. Sonst gehen Bestellungen aus Nachrichten verloren, und Stammkunden bekommen keine Aufmerksamkeit.
Führe Einnahmen und Rechnungen vom ersten Monat an: Die Grenzen von § 19 UStG werden am Umsatz gemessen, und ihn aus Kontoauszügen nachzubauen ist mühsamer als die tägliche Erfassung.
Was es kostet, einen Onlineshop zu eröffnen
Es hängt vom Modell ab, nicht vom Shop. Im Beispiel unten startet derselbe Shop mit 400 € auf einem Marktplatz mit Dropshipping und mit 4.620 € im eigenen Shop mit eigenem Lager. Den Unterschied machen vorab gekaufte Ware und Werbung.
Rechenbeispiel mit fiktiven Werten, keine Marktpreise. Ein Shop für Haushaltswaren, durchschnittliche Bestellung 40 €. Wir rechnen die Ausgaben der ersten drei Monate, ohne Gebühr für die Gewerbeanmeldung, Rechtstexte und Steuern.
| Posten | Marktplatz und Dropshipping | Shop und Dropshipping | Shop und eigenes Lager |
|---|---|---|---|
| Ware vorab | 0 | 0 | 3.000 |
| Shopsystem, 3 Monate | 0 | 120 | 120 |
| Fotos und Produkttexte | 0 | 150 | 300 |
| Werbung, 3 Monate | 300 | 1.000 | 1.000 |
| Reserve für Retouren | 100 | 100 | 100 |
| Verpackung | 0 | 0 | 100 |
| Summe | 400 | 1.370 | 4.620 |

Die Provision des Marktplatzes steht nicht in der Tabelle: Sie wird von jedem Verkauf abgezogen, nicht vorab, gehört also in die Rechnung, was von einer Bestellung bleibt. Auf dem Marktplatz gibst du weniger für Werbung aus, weil die Plattform die Kunden bringt – genau dafür zahlst du die Provision.
Die zweite Frage: Wie viele Bestellungen im Monat decken die Fixkosten?
Bestellungen pro Monat = Fixkosten pro Monat / was von einer Bestellung bleibt.
Für den Shop mit Dropshipping: Shopsystem 40 € plus Apps und Domain 20 € = 60 € im Monat. Bleiben von einer Bestellung nach Ware, Zahlungsgebühr, Werbung und Steuer 5 €, brauchst du 60 / 5 = 12 Bestellungen im Monat. Die allgemeine Methode steht im Artikel zum Break-even-Punkt.
Wo man am Anfang Geld und Zeit verliert
- Shop vor Lieferant. Das Design steht, aber der Lieferant liefert weder Preisliste noch Fotos – Wochen Stillstand und Umbau des Katalogs.
- Preis „Einkauf plus Aufschlag“. Provision, Versand und Steuer fehlen – jede Bestellung im Minus, und das zeigt sich erst nach einem Monat.
- Bestände von Hand. Die Ware ist beim Lieferanten aus, im Shop aber noch da: Stornos, auf dem Marktplatz auch schlechtere Verkäuferbewertung.
- Pflichten vergessen. Ohne Impressum, Widerrufsbelehrung oder korrekten Bestellbutton drohen Abmahnungen; ohne Registrierung im Verpackungsregister darfst du verpackte Ware nicht bereitstellen (§ 13 VerpackDG).
- Mehrere Kanäle gleichzeitig. Das Budget verteilt sich, und niemand weiß, was wirkt.
- Keine Reserve für Retouren. Jedes zurückgeschickte Paket nimmt den Versand in beide Richtungen und die schon bezahlte Werbung mit.
Wenn Preislisten und Bestellungen nicht mehr in eine Tabelle passen
Wenn du Hunderte Produkte hast und sie aus Lieferantenpreislisten kommen. Dann geht in Schritt 4 und 7 die meiste Zeit dafür drauf, Preise und Bestände in den Shop und Bestellungen aus dem Shop in eine Tabelle zu übertragen.
Diesen Teil übernimmt Elbuz. Es lädt Lieferantenpreislisten nach Zeitplan in XLSX, CSV oder XML, macht aus den Zeilen Produkte im Produktkatalog, rechnet den Verkaufspreis nach deinen Aufschlagsregeln, schreibt Beschreibungen mit KI und überträgt Produkte, Preise und Bestände in den Shop auf WooCommerce, OpenCart oder PrestaShop und in Feeds für Google Shopping, Meta und TikTok. Bestellungen landen in einer Liste mit Status, Versandetiketten für UPS und FedEx entstehen direkt aus dem Auftrag – siehe Auftragsverwaltung.
Hast du noch keinen Shop, startest du ihn auf Elbuz CMS, einem fertigen Shop auf dem Kern von OpenCart 3: Er entsteht mit einem Button, Produkte, Preise und Bestände kommen aus dem Elbuz-Katalog, Bestellungen gehen direkt zurück in Elbuz. Kunden zahlen mit PayPal, Karte über Stripe, per Vorkasse, Firmenkunden auch auf Rechnung; Impressum, Widerrufsbelehrung und AGB legst du als Seiten an, und der Bestellbutton heißt „Zahlungspflichtig bestellen“.
Für wen das noch zu früh ist: Bei ein paar Dutzend Produkten und Verkauf über Social Media brauchst du kein eigenes System.
Onlineshop mit Elbuz eröffnenShop, Katalog und Lieferantenpreise in einem System, 14 Tage kostenlos
Häufige Fragen
Ab wann muss ich ein Gewerbe für meinen Onlineshop anmelden?
Mit Beginn des Verkaufs, wenn du dauerhaft und mit Gewinnabsicht verkaufst (§ 14 GewO). Eine Umsatzgrenze, unter der die Anmeldung entfällt, gibt es nicht.
Wie viel darf ich verdienen, ohne Kleingewerbe anzumelden?
Dafür gibt es keinen Freibetrag: Auch ein kleiner Shop ist ein Gewerbe. Die Grenzen von 25.000 € und 100.000 € betreffen nur die Umsatzsteuer (§ 19 UStG), nicht die Anmeldung.
Wie viel Startkapital braucht man für einen Onlineshop?
Es hängt vom Modell ab. Im Rechenbeispiel braucht derselbe Shop für drei Monate 400 € als Marktplatz mit Dropshipping und 4.620 € als eigener Shop mit Lager; der größte Posten sind Ware und Werbung.
Lohnt es sich, einen Onlineshop zu eröffnen?
Ja, wenn von einer Bestellung mehr bleibt, als ihre Gewinnung über Werbung kostet. Prüfe das mit kleinem Budget und einem Kanal, bevor du Geld in Ware und Design steckst.
Was kostet ein eigener Onlineshop im Monat?
Im Mietshop das Abo plus Apps und Domain, bei Open Source Hosting, Domain und Plugins. Dazu kommen Werbung, Zahlungsgebühren und Rechtstexte. Im Beispiel liegen die Fixkosten des Shops bei 60 € im Monat.
Warum kauft niemand in meinem Onlineshop?
Meist fehlt Traffic: Ein neuer Shop bekommt aus der Suche kaum Besucher, also brauchst du Werbung oder einen Marktplatz. Kommen Besucher, aber keine Bestellungen, prüfe Preis, Versandkosten und den Bestellweg auf dem Handy.
Quellen
- Gewerbeordnung, § 14 „Anzeigepflicht“ – gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html.
- Umsatzsteuergesetz, § 19 „Besteuerung der Kleinunternehmer“: 25.000 € Vorjahr, 100.000 € laufendes Jahr, Verzicht für fünf Jahre – gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html.
- Gewerbesteuergesetz, § 11: Freibetrag 24.500 € für natürliche Personen und Personengesellschaften – gesetze-im-internet.de/gewstg/__11.html.
- Digitale-Dienste-Gesetz, § 5 „Allgemeine Informationspflichten“ – gesetze-im-internet.de/ddg/__5.html.
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 355 „Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen“ – gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html; § 356 – gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html; § 356a „Elektronische Widerrufsfunktion“ – gesetze-im-internet.de/bgb/__356a.html; § 312j – gesetze-im-internet.de/bgb/__312j.html.
- Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG), in Kraft seit 12.08.2026: § 6 „Registrierung“, § 7 „Systembeteiligungspflicht“, § 13 „Verbot bestimmter Tätigkeiten“ – gesetze-im-internet.de/verpackdg; Zentrale Stelle Verpackungsregister, Register LUCID – verpackungsregister.org.
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz, § 3 Nr. 9 „Hersteller“ – gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__3.html; § 6 „Registrierung“ – gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__6.html.
Geprüft am 01.11.2026.
