Digitale Produkte verkaufen: was es ist, wo du verkaufst und was übrig bleibt

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  • 5 Min. Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
  1. Wann man sich mit digitalen Produkten beschäftigt
  2. Welche digitalen Produkte kann man verkaufen?
  3. Wie der Verkauf eines digitalen Produkts abläuft
  4. Wie viel von einem Verkauf übrig bleibt
  5. Wo du digitale Produkte verkaufst
  6. Umsatzsteuer, OSS und Widerrufsrecht in Deutschland
  7. Risiken und Fehler
  8. Womit du anfängst
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen

Ein digitales Produkt bekommt der Käufer nach der Zahlung als Datei, Schlüssel oder Zugang: E-Book, Onlinekurs, Vorlage, Software, Musik oder Fotos. Das BGB nennt das digitale Inhalte, „Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden“. Digitale Produkte verkaufen heißt: kein Lager, kein Versand, aber Kosten für Erstellung, Plattformgebühr, Umsatzsteuer, Werbung und Pflichten gegenüber dem Käufer.

Daraus folgt der Hauptfehler: jeden Verkauf als reinen Gewinn zu sehen. Ein Teil des Geldes geht an die Plattform, an das Finanzamt und in die Werbung, und die Kosten der Erstellung kommen erst nach einer bestimmten Zahl von Verkäufen zurück. Unten findest du die Arten digitaler Produkte, den Ablauf eines Verkaufs, eine Rechnung in Euro, die Verkaufswege, die Regeln zu Umsatzsteuer und Widerruf in Deutschland und die ersten Schritte.

Wann man sich mit digitalen Produkten beschäftigt

Meistens hat jemand schon eine Fähigkeit, etwa Design, Unterrichten, Fotografie oder Programmieren, und sieht, dass andere Canva-Vorlagen, Ratgeber oder Kurse verkaufen. Die ersten Suchen sind „digitale Produkte Ideen“ und „welche digitalen Produkte kann ich verkaufen“, danach „muss ich beim Verkauf digitaler Produkte Steuern zahlen“, „digitale Produkte als Kleingewerbe“ und „was verkauft sich gut“.

Die letzte Frage hilft am wenigsten: Der Bestseller eines anderen sagt nichts über die Nachfrage nach deinem Produkt. Nützlicher ist es, zu rechnen, wie viele Verkäufe die Erstellung bezahlen, und zu prüfen, ob du so viele Käufer findest.

Welche digitalen Produkte kann man verkaufen?

Digitale Produkte lassen sich in fünf Gruppen einteilen, je nachdem, was der Käufer bekommt: Text, Lernen, Vorlage, Software oder Mediendatei.

Fünf Arten digitaler Produkte: E-Books, Kurse, Vorlagen, Software, Fotos und Musik
Arten digitaler Produkte
ArtBeispieleSo bekommt der Käufer esWorauf du achten musst
E-Books und RatgeberE-Books, Anleitungen, Checklisten, DruckvorlagenPDF- oder EPUB-DateiDie Datei lässt sich leicht weitergeben
KurseVideolektionen, Webinar-Aufzeichnungen, ChallengesZugang zu einer Kursplattform oder geschlossenen GruppeTeilnehmer brauchen Betreuung und Aktualisierungen
VorlagenVorlagen für Social Media und Canva, Tabellen, Präsentationen, Website-ThemesDatei oder Link zu einer KopieSchreib klar dazu, mit welchem Programm sie sich öffnet
SoftwareApps, Plugins, Spiele, LizenzschlüsselSchlüssel oder KontoKompatibilität und Updates liegen bei dir
Fotos, Videos, MusikStockfotos, Presets, Sounds, MusikstückeDatei mit LizenzRechte an allem, was im Bild oder in der Aufnahme vorkommt

Neben digitalen Inhalten kennt das BGB digitale Dienstleistungen (§ 327 Abs. 2): Der Käufer bekommt keine Datei, sondern nutzt einen Dienst, zum Beispiel einen Cloud-Speicher, einen Online-Editor oder ein Software-Abo. Beides zusammen heißt im Gesetz „digitale Produkte“. Der praktische Unterschied für dich: Ein Dienst muss während der ganzen bezahlten Laufzeit funktionieren.

Wie der Verkauf eines digitalen Produkts abläuft

Der Verkauf hat drei Schritte: Zahlung, automatische Auslieferung und Zugang für die vereinbarte Zeit. Am wichtigsten ist die automatische Auslieferung: Der Käufer erwartet das Produkt direkt nach der Zahlung, nicht erst, wenn du wach bist.

Drei Schritte beim Verkauf eines digitalen Produkts: Zahlung, Auslieferung, Zugang
  1. Zahlung. Per Karte, PayPal, Apple Pay oder Überweisung, über den Checkout der Plattform oder über deinen eigenen Zahlungsanbieter.
  2. Auslieferung. Download-Link per E-Mail oder im Kundenkonto, Lizenzschlüssel, Einladung in eine geschlossene Gruppe. Nach § 327b Abs. 3 BGB ist ein digitaler Inhalt bereitgestellt, sobald er oder das Mittel zum Herunterladen oder Zugriff dem Käufer zur Verfügung gestellt wurde. Ist keine Zeit vereinbart, kann der Käufer die Bereitstellung unverzüglich nach Vertragsschluss verlangen (§ 327b Abs. 2). Dass du geliefert hast, musst du beweisen (§ 327b Abs. 6).
  3. Zugang. Dauerhaft (Datei) oder befristet (Kurs, Abo). Zugangsdauer und Zahl der Downloads gehören vor der Zahlung in die Produktbeschreibung.

Wie viel von einem Verkauf übrig bleibt

Zieh vom Preis eines digitalen Produkts die Umsatzsteuer, die Plattformgebühr und die Werbekosten pro Verkauf ab. Der Rest gehört dir und muss die Kosten der Erstellung zurückholen.

Bleibt pro Verkauf = Preis − Umsatzsteuer − Plattformgebühr − Werbung pro Verkauf
Verkäufe bis zur Amortisation = Kosten der Erstellung ÷ Betrag, der pro Verkauf bleibt

Rechenbeispiel mit ausgedachten Zahlen, keine Marktpreise. Ein Vorlagenpaket kostet 29,75 € brutto. Bei 19 % Umsatzsteuer stecken darin 4,75 € USt. Die Plattform nimmt 3 € Gebühr, die Werbung kostet 10 € pro Verkauf.

Wohin 29,75 € gehen: USt 4,75, Plattform 3, Werbung 10, es bleiben 12 €
  • 29,75 − 4,75 − 3 − 10 = 12 € pro Verkauf, vor Einkommensteuer.
  • Die Erstellung des Pakets (Design, Korrektur, deine Zeit) setzt du mit 1.200 € an: 1.200 ÷ 12 = 100 Verkäufe bis zur Amortisation.
  • Kommen 30 % der Käufer ohne Werbung (aus Newsletter oder Blog), bleiben bei jedem ihrer Verkäufe 22 €, und die Kosten sind schneller wieder drin.

Das Fazit: Der größte Kostenblock eines digitalen Produkts ist nicht die Erstellung, sondern der Weg zum Käufer. Wer ein eigenes Publikum hat (Blog, Kanal, Kundenliste), verdient an denselben Produkten mehr als jemand, der jeden Verkauf mit Werbung bezahlt. Die Umsatzsteuer im Bruttopreis rechnest du mit dem MwSt-Rechner aus.

Wo du digitale Produkte verkaufst

Es gibt drei Wege: eigener Onlineshop, Plattform für digitale Produkte und Verkauf über Messenger oder Social Media. Welcher passt, hängt davon ab, ob du schon ein Publikum hast.

Drei Verkaufswege: eigener Shop, Marktplatz, Messenger
Verkaufswege für digitale Produkte
WegVorteileNachteileFür wen
Eigener OnlineshopKunden und Kontakte gehören dir, Preise und Bedingungen auchTraffic, Auslieferung der Dateien und Steuern regelst du selbstVerkäufer mit Publikum oder mehreren Produkten
Plattform für digitale Produkte (Gumroad, Etsy und ähnliche)Fertige Produktseite, Zahlung und AuslieferungProvision, Regeln der Plattform, der Kunde gehört der PlattformErstes Produkt und Test der Nachfrage
Messenger oder Social MediaVerkauf im Gespräch, schneller StartAuslieferung und Buchhaltung von Hand, wenn du keinen Bot hastKurse, Beratungen und geschlossene Gruppen

Prüfe die Gebühren am Starttag auf der Preisseite der Plattform. Gumroad zum Beispiel nimmt 10 % + 0,50 $ pro Verkauf über deinen eigenen Link und 30 % bei Käufern, die über seinen Marktplatz Discover zu dir kommen, also das Dreifache, je nachdem, wer den Kunden gebracht hat. Seit dem 01.01.2025 tritt Gumroad nach eigenen Angaben als Verkäufer gegenüber dem Kunden auf (Merchant of Record) und kümmert sich um Umsatzsteuer und VAT; im eigenen Shop ist das deine Aufgabe. Wie der Verkauf auf Etsy funktioniert, steht im Artikel Auf Etsy verkaufen; welches Shopsystem zu dir passt, im Artikel Shopsysteme im Vergleich.

Umsatzsteuer, OSS und Widerrufsrecht in Deutschland

Beim Verkauf digitaler Produkte an Verbraucher zählen zwei Dinge: wo du Umsatzsteuer zahlst (in Deutschland oder im Land des Käufers) und welche Rechte der Käufer nach dem BGB hat.

Umsatzsteuer. Heruntergeladene Dateien wie Vorlagen, Software, Musik oder Grafiken sind auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen mit dem Regelsteuersatz von 19 %. E-Books haben 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG), Veröffentlichungen, die im Wesentlichen aus Video oder Musik bestehen, sind davon ausgenommen. Solange deine Verkäufe solcher Leistungen und deine Fernverkäufe an Privatkunden in allen anderen EU-Ländern zusammen 10.000 € netto im laufenden und im vorigen Jahr nicht überschreiten, versteuerst du sie in Deutschland. Darüber gilt die Umsatzsteuer des Landes, in dem der Käufer wohnt (§ 3a Abs. 5 UStG). Statt dich in jedem Land zu registrieren, meldest du dich beim Bundeszentralamt für Steuern zum One-Stop-Shop (OSS) an und gibst eine elektronische Erklärung pro Quartal ab, bis Ende des Folgemonats, auch als Nullmeldung.

Kleinunternehmer. Lag dein Gesamtumsatz im vorigen Jahr bei höchstens 25.000 € und liegt er im laufenden Jahr bei höchstens 100.000 €, sind deine Inlandsumsätze steuerfrei (§ 19 Abs. 1 UStG). Du weist dann keine Umsatzsteuer aus, und die USt-Zeile im Beispiel oben entfällt. Einkommensteuer auf den Gewinn fällt trotzdem an.

Widerrufsrecht. Ein Verbraucher, der online kauft, kann normalerweise 14 Tage ohne Begründung widerrufen (§ 355 Abs. 2 BGB). Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 6 Nr. 2 BGB, wenn alle vier Bedingungen erfüllt sind: Du hast mit der Erfüllung begonnen, der Käufer hat ausdrücklich zugestimmt, dass du vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnst, er hat bestätigt, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert, und du hast ihm eine Bestätigung nach § 312f BGB zur Verfügung gestellt. In der Praxis: zwei Häkchen im Checkout und eine Bestätigungs-E-Mail. Fehlt eines davon, kann der Käufer die Datei herunterladen und trotzdem widerrufen. Für Kurse und Abos als Dienstleistung gilt § 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB: Das Widerrufsrecht erlischt erst mit der vollständigen Erbringung, wenn der Käufer vorher zugestimmt und seine Kenntnis bestätigt hat.

Mängel. Ansprüche wegen eines Mangels verjähren in zwei Jahren ab Bereitstellung; bei dauerhafter Bereitstellung (Abo) nicht vor Ablauf von zwölf Monaten nach dem Ende des Bereitstellungszeitraums (§ 327j BGB). Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres, wird vermutet, dass er von Anfang an bestand (§ 327k Abs. 1). Diese Vermutung gilt nicht, wenn das Gerät des Käufers die technischen Anforderungen nicht erfüllt, aber nur, wenn du ihn vor Vertragsschluss klar über diese Anforderungen informiert hast (§ 327k Abs. 3 und 4).

Die praktische Folge: Die Produktbeschreibung ist Teil des Vertrags. Schreib vor der Zahlung Dateiformat, nötiges Programm, Zugangsdauer und genauen Inhalt hinein und bewahre den Nachweis der Auslieferung auf (E-Mail, Download-Protokoll).

Urheberrecht. Verkaufen darfst du nur, woran du die Rechte hast: eigene Materialien oder fremde mit einer Lizenz, die den Weiterverkauf erlaubt. Das gilt auch für Schriften, Fotos und Musik in deiner Vorlage oder deinem Kurs.

Risiken und Fehler

Was beim Verkauf digitaler Produkte schiefgeht
FehlerFolge
Preis „wie bei den anderen“, ohne Werbung pro Verkauf zu rechnenJeder Verkauf bringt Verlust, obwohl die Kopie nichts kostet
Kein Format und keine technischen Anforderungen in der BeschreibungDer Käufer öffnet die Datei nicht, verlangt Nacherfüllung, und die Mangelvermutung wirkt gegen dich
Dateien von Hand verschickenDer Käufer wartet stundenlang, beschwert sich, ein Teil will das Geld zurück
Keine Häkchen für Zustimmung und Kenntnis im CheckoutDer Käufer behält nach dem Download 14 Tage Widerrufsrecht
OSS-Schwelle von 10.000 € übersehenUmsatzsteuer anderer Länder ist nachzuzahlen, eine rückwirkende OSS-Registrierung nach dem 10. des Folgemonats geht nicht
Alle Verkäufe auf einer PlattformKontosperre oder neue Regeln stoppen den Verkauf, und Kundenkontakte hast du nicht
Fremde Fotos, Schriften oder Musik ohne Lizenz im ProduktAbmahnung des Rechteinhabers und Löschung des Produkts

Womit du anfängst

  1. Wähle ein Produkt aus dem, was du schon kannst, und beschreib, für wen es ist und welches Problem es löst.
  2. Rechne die Amortisation mit der Formel oben: Preis, Umsatzsteuer, Gebühr, Werbung, Kosten der Erstellung.
  3. Prüf die Nachfrage vor der Erstellung: Vorverkauf oder Warteliste bei deinem Publikum.
  4. Starte auf einer Plattform für digitale Produkte, wenn du kein eigenes Publikum hast: Zahlung und Auslieferung bekommst du ohne Einrichtung.
  5. Regle die Formalitäten vor dem regelmäßigen Verkauf: Umsatzsteuer oder Kleinunternehmerregelung, OSS bei Verkäufen ins EU-Ausland, AGB mit Format, Zugangsdauer und Widerrufsregeln, Checkout mit den beiden Häkchen.

Elbuz ist für Shops mit physischen Produkten gebaut, also für Katalog, Lieferanten, Bestände und Bestellungen, und für den Verkauf reiner Dateien brauchst du es nicht. Verkaufst du neben digitalen Produkten auch physische Ware, hält Elbuz deren Katalog, Preise und Bestellungen an einem Ort.

Häufige Fragen

Welche digitalen Produkte kann ich verkaufen?

E-Books und Ratgeber, Onlinekurse, Vorlagen für Social Media und Tabellen, Apps und Plugins, Stockfotos, Presets und Musik. Die fünf Gruppen nach dem, was der Käufer bekommt, stehen in der Tabelle der Arten.

Muss ich beim Verkauf von digitalen Produkten Steuern zahlen?

Ja. Auf den Gewinn fällt Einkommensteuer an, auf den Preis Umsatzsteuer: 19 % für die meisten Downloads, 7 % für E-Books. Ab 10.000 € Verkäufen an Privatkunden im EU-Ausland gilt die Umsatzsteuer des Käuferlandes, abgerechnet über den OSS.

Kann ich digitale Produkte als Kleingewerbe verkaufen?

Ja. Für die Umsatzsteuer zählt die Kleinunternehmerregelung: Bei höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr weist du keine Umsatzsteuer aus (§ 19 UStG). Einkommensteuer auf den Gewinn zahlst du trotzdem.

Gibt es bei digitalen Produkten ein Widerrufsrecht?

Ja, 14 Tage, es erlischt aber mit Beginn der Lieferung, wenn der Käufer ausdrücklich zugestimmt, den Verlust des Widerrufsrechts bestätigt und von dir eine Bestätigung erhalten hat. Funktioniert der Inhalt nicht oder entspricht er nicht der Beschreibung, hat der Käufer Mängelrechte.

Wo kann ich digitale Produkte verkaufen?

Im eigenen Onlineshop, auf einer Plattform für digitale Produkte wie Gumroad oder Etsy oder über Messenger und Social Media. Ohne Publikum ist der Start auf einer Plattform leichter; mit Publikum bleibt im eigenen Shop mehr übrig.

Wie kann ich mit digitalen Produkten Geld verdienen?

Indem pro Verkauf nach Umsatzsteuer, Gebühr und Werbung genug übrig bleibt, um die Erstellung zu bezahlen. Rechne vor dem Start, wie viele Verkäufe du brauchst, und prüf mit einem Vorverkauf, ob du so viele Käufer findest.

Quellen

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 327 (digitale Produkte, digitale Inhalte und Dienstleistungen), § 327b (Bereitstellung), § 327j (Verjährung), § 327k (Beweislastumkehr), gesetze-im-internet.de.
  • BGB § 355 Abs. 2 (Widerrufsfrist 14 Tage) und § 356 Abs. 5 und 6 (Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten), gesetze-im-internet.de.
  • Umsatzsteuergesetz (UStG), § 3a Abs. 5 (Ort der auf elektronischem Weg erbrachten Leistungen, Schwelle 10.000 €), gesetze-im-internet.de; § 12 Abs. 2 Nr. 14 (E-Books 7 %), gesetze-im-internet.de; § 19 (Kleinunternehmer), gesetze-im-internet.de.
  • Bundeszentralamt für Steuern, One-Stop-Shop EU: Schwellenwert, Quartalserklärung, Fristen, Registrierung, bzst.de.
  • Gumroad, Gebühren 10 % + 0,50 $ und 30 % (Discover), Merchant of Record seit 01.01.2025, gumroad.com/pricing.

Geprüft am 01.11.2026. Die Zahlen im Rechenbeispiel sind ausgedacht.

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