Impressumspflicht im Onlineshop: Pflichtangaben, Muster für Deutschland und Österreich und typische Fehler

  • 5 Min. Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
  1. Wann Shops nach der Impressumspflicht suchen
  2. Wer braucht ein Impressum?
  3. Was ins Impressum gehört (§ 5 DDG)
  4. Impressum-Muster für einen Onlineshop (Deutschland)
  5. Wo das Impressum stehen muss
  6. Impressum in Österreich: ECG und Offenlegung nach MedienG
  7. Was raus muss und was dazukam: OS-Link und § 36 VSBG
  8. Was ohne Impressum droht
  9. Typische Fehler im Impressum
  10. Wenn du den Shop auf Elbuz aufsetzt
  11. Häufige Fragen
  12. Quellen

Jeder Onlineshop braucht ein Impressum. In Deutschland verlangt § 5 DDG für geschäftsmäßige digitale Dienste Name und Anschrift, bei Gesellschaften Rechtsform und Vertretungsberechtigte, eine E-Mail-Adresse und einen weiteren schnellen Kontaktweg, Registereintrag und USt-IdNr., soweit vorhanden. Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In Österreich gelten § 5 ECG und die Offenlegung nach § 25 MedienG.

Ein Impressum ist schnell geschrieben, aber oft unvollständig: Die E-Mail fehlt, weil es ein Kontaktformular gibt, die USt-IdNr. steht nicht drin, oder der Link zur EU-Streitschlichtungsplattform, die es seit Juli 2025 nicht mehr gibt, steht noch da. Unten: was rein muss, zwei Muster zum Kopieren, die österreichischen Besonderheiten, die Bußgelder und die häufigsten Fehler.

Wann Shops nach der Impressumspflicht suchen

Meist kurz vor dem Start des Shops oder wenn der Shop von einer anderen Plattform umzieht. Der Inhaber sucht nach „Impressumspflicht“, „Impressum Muster“ und „Was muss unbedingt ins Impressum?“, findet Generatoren und fragt sich, ob die Privatadresse wirklich hinein muss und ob ein Kontaktformular reicht.

Die wichtigere Frage ist eine andere: Welche Angaben gelten für deine Rechtsform und dein Land? Ein Einzelunternehmer in München braucht andere Zeilen als eine GmbH, und ein Shop aus Wien braucht zusätzlich die Offenlegung nach dem Mediengesetz.

Wer braucht ein Impressum?

Jeder, der einen geschäftsmäßigen digitalen Dienst anbietet, in der Regel gegen Entgelt (§ 5 Abs. 1 DDG). Ein Onlineshop ist das immer, auch der kleine Shop eines Kleinunternehmers und der Shop, der erst Vorbestellungen sammelt. In Österreich gilt dasselbe für Diensteanbieter nach § 5 ECG; die Offenlegung nach § 25 MedienG kommt für jede Website eines Medieninhabers dazu.

Ausgenommen sind nur Seiten ohne geschäftlichen Zweck, etwa eine rein private Familienseite. Ein Blog, der Produkte verkauft oder über Werbung Geld bringt, ist nicht mehr privat.

Was ins Impressum gehört (§ 5 DDG)

Welche Zeilen du brauchst, hängt von der Rechtsform ab. Die Tabelle zeigt die Angaben aus § 5 Abs. 1 DDG für die zwei häufigsten Fälle im Onlinehandel.

Impressum-Checkliste: Name und Anschrift, E-Mail, Vertretung, Register-Nr., USt-IdNr.
Pflichtangaben nach § 5 Abs. 1 DDG, geprüft am 01.11.2026
AngabeEinzelunternehmenGmbH
NameVor- und Nachname, ggf. mit FirmaFirma mit Rechtsform „GmbH“
AnschriftAnschrift, unter der du niedergelassen bistAnschrift des Sitzes
Vertretungsberechtigte—alle Geschäftsführer mit Namen
Schneller KontaktE-Mail-Adresse und ein weiterer direkter WegE-Mail-Adresse und ein weiterer direkter Weg
Registereintragnur bei Eintrag ins HandelsregisterRegistergericht und HRB-Nummer
USt-IdNr.wenn vorhandenwenn vorhanden
Kapital—nur, wenn du Angaben zum Kapital machst
Aufsichtsbehörde, Kammernur bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit oder reglementiertem Berufwie links

Eine Telefonnummer nennt § 5 DDG nicht ausdrücklich: Verlangt sind Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation, einschließlich der E-Mail-Adresse. Ein Kontaktformular allein ersetzt die E-Mail-Adresse also nicht. Eine Telefonnummer ist der einfachste zweite Weg.

Impressum-Muster für einen Onlineshop (Deutschland)

Kopiere den passenden Block, ersetze alles in eckigen Klammern und lösche Zeilen, die für dich nicht gelten. Die Muster decken die Angaben aus § 5 DDG ab; Sonderfälle wie erlaubnispflichtige Waren oder reglementierte Berufe brauchen zusätzliche Zeilen.

Muster: Einzelunternehmen

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG

[Vorname Nachname]
[Name des Shops, falls vorhanden]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
Deutschland

E-Mail: [shop@beispiel.de]
Telefon: [+49 …]

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: [DE…]

Verbraucherstreitbeilegung: Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Muster: GmbH

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG

[Firma] GmbH
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
Deutschland

Vertreten durch die Geschäftsführung: [Vorname Nachname]

E-Mail: [shop@beispiel.de]
Telefon: [+49 …]

Registergericht: Amtsgericht [Ort]
Registernummer: HRB [Nummer]

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: [DE…]

Verbraucherstreitbeilegung: Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Den Satz zur Verbraucherstreitbeilegung passt du an, wenn du dich zur Teilnahme verpflichtet hast: Dann nennst du die zuständige Schlichtungsstelle mit Anschrift und Website (§ 36 VSBG). Wie eine fertige Seite „Impressum und Kontakt“ gegliedert sein kann, siehst du bei uns: Impressum und Kontakt, oben die Anbieterangaben, darunter die Kontaktwege. Übernimm die Gliederung, nicht die Angaben: Unser Anbieter sitzt in der Ukraine und ist anders eingetragen als ein deutscher Shop.

Wo das Impressum stehen muss

Das Impressum muss von jeder Seite des Shops mit einem Klick erreichbar sein, unter einem Namen, den jeder versteht. § 5 DDG verlangt „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“.

Shopseite mit Link „Impressum“ im Footer, der auf jeder Seite zur Impressumsseite führt
  • Link im Footer jeder Seite, auch im Warenkorb, im Checkout und in der mobilen Ansicht.
  • Bezeichnung „Impressum“. Unter „Über uns“ oder „Rechtliches“ versteckt, sucht es niemand.
  • Als Text, nicht als Bild. Text lässt sich kopieren und vorlesen, ein Bild nicht.
  • Getrennt von der Datenschutzerklärung. Gesetzlich verlangt ist das nicht; zwei eigene Links im Footer machen beide Seiten aber leichter auffindbar.

Impressum in Österreich: ECG und Offenlegung nach MedienG

Ein Shop aus Österreich braucht zwei Blöcke: die Informationen nach § 5 ECG und die Offenlegung nach § 25 MedienG. Beide müssen auf der Website leicht und unmittelbar zugänglich sein, meist stehen sie zusammen auf einer Seite „Impressum“. Verkauft der Shop bei Abholung auch gegen Bargeld, kann zusätzlich die Registrierkassenpflicht greifen.

Impressum in Österreich, geprüft am 01.11.2026
GesetzWas hinein muss
§ 5 Abs. 1 ECGName oder Firma; geografische Anschrift der Niederlassung; Kontaktdaten für schnellen, direkten Kontakt mit E-Mail-Adresse; Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, soweit vorhanden; zuständige Aufsichtsbehörde, wenn die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt; Kammer, Berufsbezeichnung und anwendbare Vorschriften bei gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften; UID-Nummer, soweit vorhanden
§ 25 MedienGName oder Firma des Medieninhabers, Unternehmensgegenstand, Wohnort oder Sitz, vertretungsbefugte Organe, Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse; dazu eine Erklärung über die grundlegende Richtung
§ 25 Abs. 5 MedienGWebsite, die nur das Unternehmen oder den Inhaber darstellt und keine Meinungsbildung bezweckt: nur Name oder Firma, Unternehmensgegenstand und Wohnort oder Sitz

Ein typischer Shop, der seine Produkte zeigt und keinen redaktionellen Teil hat, fällt in die verkürzte Offenlegung nach § 25 Abs. 5 MedienG. Mit einem Blog, der über das eigene Unternehmen hinaus Meinungen verbreitet, gilt die volle Offenlegung.

Muster: Einzelunternehmen in Österreich

Impressum

Informationen gemäß § 5 ECG und Offenlegung gemäß § 25 MedienG

[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
Österreich

Unternehmensgegenstand: [Onlinehandel mit …]

E-Mail: [shop@beispiel.at]
Telefon: [+43 …]

UID-Nummer: [ATU…]

Mitglied der Wirtschaftskammer [Bundesland], Gewerbe: [Handelsgewerbe]; anwendbare Vorschriften: Gewerbeordnung, abrufbar unter www.ris.bka.gv.at

Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht: [falls eingetragen]

Die Zeile zur Kammer brauchst du, wenn dein Gewerbe gewerberechtlichen Vorschriften unterliegt (§ 5 Abs. 1 Z 6 ECG). Prüfe beim Gewerbeschein, welches Gewerbe du angemeldet hast, und trage genau diese Bezeichnung ein.

Was raus muss und was dazukam: OS-Link und § 36 VSBG

Der Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung muss raus: Die Plattform wurde mit der Verordnung (EU) 2024/3228 zum 20. Juli 2025 abgeschaltet, die Pflicht zum Link ist entfallen. Ein Link auf eine Plattform, die es nicht mehr gibt, informiert falsch.

OS-Link seit 20.07.2025 entfernen, Hinweis nach § 36 VSBG behalten

Bleiben muss der Hinweis nach § 36 VSBG: Hast du eine Website oder verwendest du AGB, informierst du Verbraucher, ob du bereit oder verpflichtet bist, an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Der Hinweis steht auf der Website und in den AGB. Hattest du am 31. Dezember des Vorjahres zehn oder weniger Beschäftigte, entfällt diese Erklärung (§ 36 Abs. 3 VSBG). Hast du dich aber zur Teilnahme verpflichtet, nennst du die Schlichtungsstelle trotzdem.

Was ohne Impressum droht

In Deutschland ist ein fehlendes, falsches oder unvollständiges Impressum eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis 50.000 € (§ 33 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 6 DDG). In Österreich ist ein Verstoß gegen § 5 ECG eine Verwaltungsübertretung mit Geldstrafe bis 3.000 € (§ 26 ECG).

Bußgeld für fehlendes Impressum: Deutschland bis 50.000 €, Österreich bis 3.000 €

Die Höchstbeträge sind Obergrenzen, keine Tarife. Was dich ein Fehler am Ende kostet, hängt vom Einzelfall ab; das Impressum in Ordnung zu bringen kostet dich eine halbe Stunde.

Typische Fehler im Impressum

  1. Nur ein Kontaktformular. § 5 DDG und § 5 ECG verlangen ausdrücklich eine E-Mail-Adresse.
  2. Postfach statt Anschrift. Verlangt ist die Anschrift, unter der du niedergelassen bist. Ein Postfach ist keine Niederlassung.
  3. USt-IdNr. vergessen. Hast du eine, gehört sie hinein. Die Steuernummer dagegen musst du nicht angeben. Wie du die USt-IdNr. bekommst, steht im Beitrag OSS-Verfahren und USt-IdNr.
  4. Geschäftsführer fehlt. Bei einer GmbH gehören alle vertretungsberechtigten Personen mit Namen hinein.
  5. Alter OS-Link. Seit 20.07.2025 raus damit, der Hinweis nach § 36 VSBG bleibt.
  6. Impressum nur auf der Startseite. Der Link muss auf jeder Seite stehen, auch im Checkout.

Wenn du den Shop auf Elbuz aufsetzt

Im Shop auf Elbuz CMS legst du das Impressum als Informationsseite an und setzt den Link in den Footer, so steht er auf jeder Seite, auch im Warenkorb und im Checkout. Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung bekommen eigene Informationsseiten mit eigenen Links. Ändert sich die Anschrift oder die Geschäftsführung, korrigierst du eine Seite, und der Footer zeigt überall dieselbe Fassung. Was der Shop sonst kann, steht auf der Seite Onlineshop mit Elbuz.

Wem das nicht hilft: Den Text des Impressums schreibt dir Elbuz nicht, die Angaben kennst nur du. Hast du einen Sonderfall wie erlaubnispflichtige Waren oder einen reglementierten Beruf, lass das Impressum von einer Anwältin oder deiner Kammer prüfen.

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Häufige Fragen

Was muss unbedingt ins Impressum?

Name und Anschrift, bei Gesellschaften Rechtsform und Vertretungsberechtigte, E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kontaktweg, Registereintrag und USt-IdNr., soweit vorhanden (§ 5 DDG). Die vollständige Liste steht in der Tabelle oben.

Wann entfällt die Impressumspflicht?

Nur bei Seiten ohne geschäftlichen Zweck, etwa einer rein privaten Familienseite. Ein Onlineshop braucht immer ein Impressum.

Ist es erlaubt, im Impressum eine andere Adresse anzugeben?

Nur, wenn du dort niedergelassen bist. Verlangt ist die Anschrift deiner Niederlassung; ein Postfach genügt nicht.

Muss das Impressum und der Datenschutz getrennt sein?

Das Gesetz verlangt keine Trennung. Üblich und übersichtlicher sind zwei eigene Seiten mit eigenen Links im Footer.

Was passiert, wenn eine Homepage kein Impressum hat?

In Deutschland droht ein Bußgeld bis 50.000 € (§ 33 DDG), in Österreich eine Geldstrafe bis 3.000 € (§ 26 ECG).

Ist eine Telefonnummer im Impressum Pflicht?

Ausdrücklich verlangt ist sie nicht. Pflicht sind die E-Mail-Adresse und Angaben für eine schnelle, unmittelbare Kommunikation; eine Telefonnummer ist dafür der einfachste Weg.

Welche Informationen gehören in Österreich ins Impressum?

Die Angaben nach § 5 ECG (Name, Anschrift, E-Mail, Firmenbuch, Aufsicht oder Kammer, UID) und die Offenlegung nach § 25 MedienG. Für einen Shop ohne redaktionellen Teil reichen in der Offenlegung Name, Unternehmensgegenstand und Sitz.

Quellen

  • Digitale-Dienste-Gesetz: § 5 (Allgemeine Informationspflichten) – gesetze-im-internet.de; § 33 (Bußgeld bis 50.000 €) – gesetze-im-internet.de.
  • Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, § 36 (Informationspflicht, Ausnahme bis zehn Beschäftigte) – gesetze-im-internet.de.
  • Verordnung (EU) 2024/3228 zur Aufhebung der ODR-Verordnung, OS-Plattform abgeschaltet zum 20.07.2025 – eur-lex.europa.eu.
  • E-Commerce-Gesetz (Österreich): § 5 (Allgemeine Informationspflichten), § 26 (Verwaltungsstrafe bis 3.000 €) – ris.bka.gv.at.
  • Mediengesetz (Österreich), § 25 (Offenlegung, verkürzt nach Abs. 5) – ris.bka.gv.at.

Geprüft am 01.11.2026. Keine Rechtsberatung.

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