Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit dich von der Umsatzsteuer, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Du weist dann keine Umsatzsteuer aus, gibst keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab und darfst keine Vorsteuer abziehen. Im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 €. Auf jede Rechnung gehört ein Hinweis auf die Steuerbefreiung.
Für einen Onlineshop ist die Regelung kein Selbstläufer. Sie bringt mehr Geld pro Verkauf, wenn du an Privatkunden verkaufst und wenig einkaufst; sie kostet dich Geld, wenn du viel Ware mit Vorsteuer einkaufst oder Firmenkunden hast. Unten rechnest du beides an einem Produkt nach und siehst, welche Steuerpflichten auch als Kleinunternehmer bleiben – zum Beispiel bei Werbung bei Google oder Meta.
Wann Gründer nach der Kleinunternehmerregelung fragen
Meist beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung: Dort fragt das Finanzamt, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst. Gesucht wird dann „Wie hoch ist die Grenze für Kleinunternehmer?“, „Ist die Grenze brutto oder netto?“, „Was muss auf der Rechnung stehen?“ und „Was passiert, wenn ich mehr als 22.000 € verdiene?“.
Die letzte Frage stammt aus alten Artikeln: Die Grenze von 22.000 € gilt seit 2025 nicht mehr. Und die wichtigere Frage ist nicht, ob du unter der Grenze bleibst, sondern ob dir die Befreiung bei deinen Kunden und Einkäufen überhaupt Geld bringt.
Welche Grenzen gelten für Kleinunternehmer?
Seit dem 01.01.2025 gelten zwei Grenzen: 25.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Beide müssen erfüllt sein.
| Situation | Grenze | Was passiert beim Überschreiten |
|---|---|---|
| Deutschland, Vorjahr | 25.000 € | Im laufenden Jahr keine Befreiung |
| Deutschland, laufendes Jahr | 100.000 € | Schon der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, ist steuerpflichtig |
| Deutschland, Gründungsjahr | 25.000 € | Ab dem Umsatz, mit dem du sie überschreitest, Regelbesteuerung |
| Österreich, Vor- und laufendes Jahr | 55.000 € | Ab Überschreiten steuerpflichtig; bis 10 % darüber noch bis Jahresende befreit |

Brutto oder netto? Gezählt wird der Gesamtumsatz nach vereinnahmten Entgelten (§ 19 Abs. 2 UStG), also das Geld, das tatsächlich auf deinem Konto ankommt. Weil du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer berechnest, ist das der volle Betrag, den deine Kunden zahlen. Verkäufe von Anlagevermögen, etwa deines alten Firmenwagens, zählen nicht mit. In Österreich zählt die Grenze ausdrücklich ohne Umrechnung auf eine fiktive Steuer, also ebenfalls der Bruttobetrag. Kassiert ein österreichischer Shop bei Abholung bar, prüfe außerdem die Registrierkassenpflicht.
Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung für einen Onlineshop?
Ja, wenn du hauptsächlich an Privatkunden verkaufst und deine Einkäufe klein sind. Nein, wenn du viel Ware einkaufst, in den Shop investierst oder Firmenkunden hast. Den Unterschied zeigt ein Produkt.
Rechenbeispiel mit fiktiven Werten. Du verkaufst eine Lampe für 50,00 € an Privatkunden und kaufst sie für 30,00 € inklusive 19 % Umsatzsteuer beim Großhändler ein.
| Posten | Kleinunternehmer | Regelbesteuerung |
|---|---|---|
| Verkaufspreis für den Kunden | 50,00 | 50,00 |
| Umsatzsteuer an das Finanzamt | 0,00 | 7,98 |
| Einkauf | 30,00 | 30,00 |
| Vorsteuer zurück vom Finanzamt | 0,00 | 4,79 |
| Bleibt dir | 20,00 | 16,81 |

So rechnest du: Bei Regelbesteuerung steckt im Preis Umsatzsteuer, 50,00 / 1,19 = 42,02 € netto, also 7,98 € Steuer. Im Einkauf stecken 30,00 / 1,19 = 25,21 € netto und 4,79 € Vorsteuer, die du zurückbekommst. Es bleiben 42,02 − 25,21 = 16,81 €. Als Kleinunternehmer bleiben 50,00 − 30,00 = 20,00 €, also 3,19 € mehr pro Lampe.
Das Bild dreht sich in drei Fällen:
- Großer Einkauf vor dem Start. Kaufst du für 10.000 € brutto Ware, Regale und Technik, verschenkst du als Kleinunternehmer rund 1.597 € Vorsteuer (10.000 − 10.000 / 1,19).
- Firmenkunden. Eine Firma zieht die Umsatzsteuer ab. Bei Regelbesteuerung kostet sie die Lampe netto 42,02 €, bei dir als Kleinunternehmer 50,00 €. Für sie bist du teurer.
- Wachstum. Steigt der Umsatz über 25.000 €, fällt die Regelung im nächsten Jahr weg. Rechnest du deine Preise jetzt ohne Umsatzsteuer, musst du sie dann um 19 % anheben oder auf Marge verzichten.
Deine eigenen Zahlen prüfst du mit dem MwSt-Rechner: Brutto in netto umrechnen, dann Verkauf und Einkauf vergleichen.
Was muss auf der Rechnung eines Kleinunternehmers stehen?
Name und Anschrift von dir und vom Kunden, deine Steuernummer, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Ware, der Betrag in einer Summe und ein Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer (§ 34a UStDV). Eine Rechnungsnummer verlangt § 34a nicht ausdrücklich, für deine Buchhaltung brauchst du sie trotzdem.

- Hinweis. Eine bestimmte Formulierung ist nicht vorgeschrieben; das BMF lässt auch „steuerfreier Kleinunternehmer“ gelten. Üblich ist: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
- Keine Umsatzsteuer ausweisen. Schreibst du doch 19 % auf die Rechnung, schuldest du diesen Betrag dem Finanzamt (§ 14c UStG).
- Kleinbeträge. Auch auf Rechnungen bis 250 € gehört der Hinweis.
- E-Rechnung. Ausstellen musst du keine; eine PDF- oder Papierrechnung reicht dauerhaft. Empfangen musst du E-Rechnungen von Lieferanten seit 2025 – mehr dazu im Artikel zur E-Rechnung-Pflicht.
Eine fertige Vorlage mit Kleinunternehmer-Variante findest du in der Rechnungsvorlage.
Welche Steuern zahlt ein Kleinunternehmer trotzdem?
Einkommensteuer auf den Gewinn und, ab einem Gewerbeertrag über 24.500 € bei Einzelunternehmern, Gewerbesteuer (§ 11 GewStG). Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer auf deine eigenen Verkäufe. Für Onlinehändler gibt es zwei Fallen:
- Werbung und Dienste aus dem EU-Ausland. Rechnet ein Anbieter aus Irland oder einem anderen EU-Land Werbung, Software oder Marktplatzgebühren ohne Umsatzsteuer ab, schuldest du die deutsche Umsatzsteuer darauf selbst (Reverse Charge, § 13b UStG). Das gilt auch für Kleinunternehmer, und abziehen darfst du sie nicht. Bei 300 € Werbung im Monat sind das 300 × 19 % = 57 € an das Finanzamt.
- Wareneinkauf aus dem EU-Ausland. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb ist von der Befreiung nicht erfasst. Bis zur Erwerbsschwelle von 12.500 € im Jahr zahlst du die Steuer des Lieferlandes, darüber wird der Erwerb in Deutschland steuerpflichtig.

Für die Reverse-Charge-Beträge gibst du Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab, obwohl du sonst als Kleinunternehmer davon befreit bist (§ 19 Abs. 1 Satz 2 und § 18 Abs. 4a UStG). Ob dein Werbeanbieter mit oder ohne Umsatzsteuer abrechnet, siehst du auf seiner Rechnung.
Wie melde ich die Kleinunternehmerregelung an?
Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du nach der Gewerbeanmeldung über ELSTER an das Finanzamt schickst. Dort schätzt du den Umsatz im ersten und zweiten Jahr und wählst die Kleinunternehmerregelung aus. Einen eigenen Antrag gibt es nicht. Wie die Anmeldung insgesamt abläuft, steht im Artikel Gewerbe anmelden.
Verzichtest du auf die Regelung, bindet dich das mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG). Den Verzicht erklärst du bis Ende Februar des übernächsten Jahres; danach kannst du ihn mit Wirkung ab einem neuen Kalenderjahr widerrufen. Wechselst du zu früh, verlierst du also nicht ein Jahr, sondern fünf.
Wo Kleinunternehmer Fehler machen
- Mit alten Grenzen rechnen. 22.000 € und 50.000 € gelten seit 2025 nicht mehr.
- Grenze erst zum Jahresende prüfen. Über 100.000 € ist schon der Umsatz steuerpflichtig, mit dem du die Grenze reißt – nicht erst das nächste Jahr.
- Umsatzsteuer auf der Rechnung. Ausgewiesene Steuer schuldest du, auch wenn du sie gar nicht hättest berechnen dürfen.
- Reverse Charge übersehen. Rechnungen von Werbeplattformen aus dem EU-Ausland führen zu Steuer und Meldepflicht.
- Preise nur für jetzt kalkuliert. Beim Wechsel zur Regelbesteuerung fehlen dir 19 % im Preis.
Rechnungen und Preise, wenn der Shop wächst
Solange du wenige Bestellungen hast, reicht eine Vorlage. Wenn Bestellungen aus Shop und Marktplatz kommen und du jede Rechnung abtippst, wird die Kleinunternehmerregelung zur Schreibarbeit: Hinweis auf jeder Rechnung, keine Steuer in den Summen, laufende Nummern.
In Elbuz entstehen Rechnungen aus der Bestellung, mit fortlaufender Nummer und deinen Firmendaten. Für Kleinunternehmer stellst du in der Firmenverbindung für E-Rechnungen „Kleinunternehmer (§ 19 UStG)“ ein: Alle Positionen gehen dann ohne Umsatzsteuer und mit dem Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ raus, auch als XRechnung, wenn ein Firmenkunde sie haben will. Wechselst du später zur Regelbesteuerung, schaltest du die Einstellung ab und hinterlegst den Steuersatz – die Rechnungen gehen dann mit Umsatzsteuer raus. Wie Shop, Katalog und Bestellungen zusammenhängen, zeigt die Seite Onlineshop erstellen.
Für wen das zu früh ist: Bei ein paar Rechnungen im Monat genügt die Rechnungsvorlage.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grenze für Kleinunternehmer 2026?
25.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 €.
Ist die Kleinunternehmergrenze brutto oder netto?
Gezählt wird das tatsächlich vereinnahmte Entgelt. Weil du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer berechnest, ist das der volle Betrag, den deine Kunden zahlen.
Was passiert, wenn ich als Kleinunternehmer mehr als 25.000 € Umsatz habe?
Im laufenden Jahr bleibst du Kleinunternehmer, solange du unter 100.000 € bleibst. Im Folgejahr fällt die Regelung weg, weil der Vorjahresumsatz über 25.000 € lag. Im Gründungsjahr wird schon der Umsatz steuerpflichtig, mit dem du 25.000 € überschreitest.
Was muss auf der Rechnung für die Kleinunternehmerregelung stehen?
Ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, etwa „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“, dazu Namen, Anschriften, Steuernummer, Datum, Ware und Betrag. Umsatzsteuer weist du nicht aus.
Wie viel darf ich als Kleinunternehmer steuerfrei verdienen?
Die Grenzen betreffen nur die Umsatzsteuer, nicht den Gewinn. Einkommensteuer zahlst du über dem Grundfreibetrag, Gewerbesteuer ab 24.500 € Gewerbeertrag.
Wie lange muss man Kleinunternehmer bleiben?
Gar nicht: Du kannst jederzeit verzichten. Der Verzicht bindet dich aber mindestens fünf Kalenderjahre an die Regelbesteuerung.
Welche Grenze gilt in Österreich?
55.000 € Umsatz im Vorjahr und im laufenden Jahr. Überschreitest du sie um höchstens 10 %, bleibst du bis zum Jahresende befreit.
Quellen
- Umsatzsteuergesetz, § 19 „Besteuerung der Kleinunternehmer“: 25.000 € / 100.000 €, Gesamtumsatz nach vereinnahmten Entgelten, Verzicht für fünf Jahre – gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html.
- Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 18.03.2025 „Sonderregelung für Kleinunternehmer“ (Abschnitt 19.1 UStAE: Gründungsjahr 25.000 €, Überschreiten der 100.000 €, § 13b; Abschnitt 14.7a: Rechnungshinweis) – bundesfinanzministerium.de.
- Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, § 34a „Rechnungen von Kleinunternehmern“ – gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__34a.html.
- Umsatzsteuergesetz, § 14c „Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis“ – gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14c.html; § 13b „Leistungsempfänger als Steuerschuldner“ – gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13b.html; § 1a „Innergemeinschaftlicher Erwerb“ (Erwerbsschwelle) – gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__1a.html.
- Gewerbesteuergesetz, § 11: Freibetrag 24.500 € – gesetze-im-internet.de/gewstg/__11.html.
- Österreich, Umsatzsteuergesetz 1994, § 6 Abs. 1 Z 27: Kleinunternehmergrenze 55.000 €, Toleranz 10 % – ris.bka.gv.at.
Geprüft am 01.11.2026.
