Pflichtangaben einer Rechnung nach § 14 UStG
Zwei weitere Angaben aus § 14 Abs. 4 brauchst du nur in Sonderfällen: den Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Kunden (§ 14b Abs. 1 Satz 5 UStG) und das Wort „Gutschrift“, wenn der Kunde die Rechnung ausstellt. Quelle: § 14 UStG, gesetze-im-internet.de, geprüft am 1. November 2026.
Mehrwertsteuer in der Rechnung: drei Varianten
Die Vorlage rechnet mit dem Regelsatz deines Landes: 19 % in Deutschland, 20 % in Österreich, 8,1 % in der Schweiz (dort in CHF). Eine Rechnung mit 7 % oder mit zwei Sätzen rechnest du vorher im MwSt-Rechner nach. Was für Lieferungen in die Schweiz gilt: Mehrwertsteuer Schweiz für Onlinehändler.
Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
Kleinunternehmer ist, wessen Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 UStG). Deine Umsätze sind dann steuerfrei, und auf der Rechnung steht keine Umsatzsteuer. Nach § 34a UStDV gehören auf die Rechnung: Ob sich die Regelung für dich lohnt: Kleinunternehmerregelung.
- vollständiger Name und Anschrift von dir und deinem Kunden;
- deine Steuernummer, USt-IdNr. oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer;
- das Ausstellungsdatum;
- Menge und Bezeichnung der Ware oder Art und Umfang der Leistung;
- der Gesamtbetrag und ein Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt.
In der Vorlage wählst du „Ohne MwSt.“ und schreibst den Hinweis in „Anmerkung“, zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Kleinunternehmer dürfen ihre Rechnungen weiter als PDF oder auf Papier verschicken — eine E-Rechnung ist für sie nicht Pflicht (§ 34a UStDV).
Quellen: § 19 UStG, § 34a UStDV, geprüft am 1. November 2026.
Kleinbetragsrechnung bis 250 €
Liegt der Gesamtbetrag nicht über 250 €, genügt eine Kleinbetragsrechnung (§ 33 UStDV): dein Name und deine Anschrift, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Ware oder Leistung, der Gesamtbetrag inklusive Steuer und der Steuersatz oder ein Hinweis auf die Befreiung. Name des Kunden, Rechnungsnummer und Steuernummer brauchst du dann nicht. Leere Felder druckt die Vorlage nicht mit.
Quelle: § 33 UStDV, geprüft am 1. November 2026.
E-Rechnung: wann ein PDF nicht mehr reicht
Zwischen Unternehmen im Inland ist die E-Rechnung die Regel: eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das sich automatisch verarbeiten lässt (§ 14 Abs. 1 und 2 UStG). Ein PDF ist keine E-Rechnung, sondern eine „sonstige Rechnung“. Für die Ausstellung gelten Übergangsfristen (§ 27 Abs. 38 UStG): Fristen und Formate: E-Rechnung: XRechnung oder ZUGFeRD.
- bis 31.12.2026PDF oder Papier für alle zulässig
- 2027PDF oder Papier nur bei Vorjahresumsatz bis 800.000 € oder per EDI
- ab 1.1.2028E-Rechnung für alle Rechnungen an Unternehmen im Inland
Die PDF-Vorlage auf dieser Seite bleibt passend für Rechnungen an Privatkunden, für Kleinunternehmer und — bis zum Ende der Übergangsfrist — für Rechnungen an Unternehmen.
Quellen: § 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG, geprüft am 1. November 2026.
Rechnung in Österreich und in der Schweiz
Österreich§ 11 UStG 1994
- ähnliche Pflichtangaben wie in Deutschland, darunter Liefer- oder Leistungsdatum, fortlaufende Nummer und deine UID-Nummer
- über 10.000 € Gesamtbetrag: auch die UID-Nummer des Kunden
- Kleinbetragsrechnung bis 400 €: Lieferant, Ware, Datum, Bruttobetrag und Steuersatz
Quelle: § 11 UStG 1994, RIS, geprüft am 1. November 2026SchweizArt. 26 MWSTG, QR-Rechnung
- die Angaben auf der Rechnung regelt Art. 26 MWSTG
- die Vorlage rechnet in CHF mit 8,1 %
- den Zahlteil mit Swiss QR Code erzeugt die Vorlage nicht — den QR-Zahlteil liefert dein E-Banking oder deine Buchhaltungssoftware
Quelle: Art. 26 MWSTG, Fedlex, SIX, „QR-Rechnung“, geprüft am 1. November 2026
Rechnung als PDF speichern
- AusfüllenParteien, Positionen, MwSt.
- „Als PDF speichern“Druckfenster öffnet sich
- Ziel „Als PDF speichern“statt Drucker
- Sendenper E-Mail an den Kunden
Die Vorlage läuft in deinem Browser: Die Daten gehen an keinen Server und sind weg, sobald du den Tab schließt. Eine Vorlage für Word oder Excel brauchst du nicht — Summen und MwSt. rechnet das Formular selbst. Schreibst du die Rechnung trotzdem in Excel: Positionssumme =Menge*Preis, MwSt. auf Nettopreise =Summe*0,19, MwSt. in Bruttopreisen =Summe*19/119.
Typische Fehler
- Eine Rechnungsnummer doppelt vergeben: Sie muss fortlaufend und einmalig sein.
- Das Liefer- oder Leistungsdatum vergessen — es ist eine Pflichtangabe, auch wenn es mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt.
- Als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen: Wer Steuer in einer Rechnung ausweist, obwohl er dazu nicht berechtigt ist, schuldet diesen Betrag (§ 14c Abs. 2 UStG).
- Netto- und Bruttopreise in den Positionen mischen: Wähle eine der drei MwSt.-Varianten für die ganze Rechnung.
Quelle: § 14c UStG, geprüft am 1. November 2026.
Rechnungen und E-Rechnungen in Elbuz
In Elbuz entsteht die Rechnung aus der Bestellung: Kunde, Positionen und Steuersätze kommen aus dem Auftrag. Für Kunden in Deutschland erstellt Elbuz daraus eine XRechnung (Version 3.0, nach EN 16931) und schickt sie zusammen mit dem PDF per E-Mail an den Kunden. Eingehende XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen deiner Lieferanten lädst du hoch — Elbuz legt daraus einen Wareneingang an und findet den Lieferanten über die USt-IdNr. Mehr zu Bestellungen: Auftragsverwaltung.