Großhändler für Wiederverkäufer findest du über Hersteller, Importeure und Distributoren, Großhändler und B2B-Marktplätze sowie Messen. Fast alle verlangen einen Gewerbenachweis, weil sie nur an Unternehmer verkaufen. Wähle nicht nach der Preisliste, sondern nach zwei Zahlen: dem Einstandspreis pro Stück in deinem Lager inklusive Versand und dem Geld, das die Mindestbestellmenge bindet. Vor der ersten großen Zahlung prüfst du die Firma im Handelsregister und über die USt-IdNr. und machst eine Testbestellung.
Der übliche Fehler: den niedrigsten Stückpreis zusammen mit einer großen Mindestbestellmenge nehmen und für ein halbes Jahr das Geld binden, das für Werbung gedacht war. Unten findest du, wo du Großhändler suchst, was beim Gewerbenachweis gefragt ist, einen Vergleich zweier Angebote für ein Produkt, die Prüfungen vor der Zahlung und was in den Liefervertrag gehört.
Wann Shops einen Großhändler suchen
Meist verkauft der Shop schon: per Dropshipping oder auf Bestellung, und bei den Bestsellern frisst der Dropshipping-Preis die Marge. Oder jemand eröffnet einen Shop und will vom ersten Tag an günstiger einkaufen. Gesucht wird „Großhändler für Wiederverkäufer“, „Großhändler finden“ und „Lieferanten finden“, oft mit der Warengruppe davor. Danach kommen Fragen zum Gewerbeschein, zur Mindestbestellmenge und dazu, woran man einen seriösen Großhändler erkennt.
„Wer ist am günstigsten?“ ist hier die falsche Frage. Besser: Was kostet die Ware in deinem Lager, und wie viele Monate brauchst du, um die Mindestmenge zu verkaufen? Davon hängt ab, ob Geld für alles andere bleibt.
Wo du Großhändler für Wiederverkäufer findest
An vier Stellen, und je näher die Quelle am Hersteller ist, desto niedriger der Preis und desto größer die Mindestmenge. Ein neuer Shop passt meist zu Distributoren und Großhändlern, zum Hersteller erst dann, wenn sich das Produkt stabil verkauft.

| Quelle | Preis | Mindestmenge | Für wen |
|---|---|---|---|
| Hersteller | am niedrigsten | groß, oft Vorkasse | Shop mit stabilem Absatz des Produkts oder Eigenmarke |
| Importeur, Distributor | höher als beim Hersteller | mittel, Zahlungsziel möglich | Shop, der Marken verkauft und eine breite Auswahl von einem Lieferanten will |
| Großhändler, Händler auf B2B-Marktplätzen | noch höher | klein, manchmal ein paar Stück | Start und Test neuer Produkte |
| Lieferant außerhalb der EU | ab Werk niedrig, dazu Fracht, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer | groß | Shop, der lange Lieferzeiten und Verzollung einplant |
Wo du Kontakte findest:
- Google. Suche „[Produkt] Großhandel für Wiederverkäufer“ oder „[Marke] Händler werden“. Herstellerseiten haben oft eine Seite „Händler werden“, „B2B“ oder „Fachhandel“ mit den Bedingungen.
- B2B-Marktplätze und Verzeichnisse. Restposten- und Großhandelsplattformen, Firmenverzeichnisse wie wlw oder Europages, für Ware außerhalb der EU Alibaba und Global Sources. Im Angebot steht die Mindestmenge.
- Fachmessen. An einem Tag sprichst du mit einem Dutzend Lieferanten und siehst die Ware selbst.
- Verpackung und Etiketten. Ein Produkt, das woanders gut läuft, nennt seinen Hersteller oder Importeur — ein Startpunkt für die Suche.
Wenn du gar kein Lager willst: Wie Dropshipping funktioniert und was dabei pro Bestellung übrig bleibt, steht im Artikel Dropshipping starten, wie du solche Lieferanten auswählst, im Artikel Dropshipping-Lieferanten finden und prüfen.
Warum Großhändler einen Gewerbenachweis verlangen
Weil sie nur an Unternehmer verkaufen wollen, und das ändert für sie die Regeln. Einem Verbraucher, der online bestellt, steht ein Widerrufsrecht zu (§ 312g BGB), und wer Verbrauchern Waren anbietet, muss Gesamtpreise mit Umsatzsteuer angeben (§ 3 PAngV). Verkauft der Großhändler nur an Gewerbetreibende, gelten diese Pflichten nicht: Er zeigt Nettopreise und nimmt Ware nur nach eigenen Bedingungen zurück. Mit dem Nachweis belegt er, dass sein Kunde kein Verbraucher ist.
Als Nachweis reichen meist die Gewerbeanmeldung (der „Gewerbeschein“), ein Handelsregisterauszug oder die USt-IdNr. Ein stehendes Gewerbe musst du ohnehin beim Gewerbeamt anzeigen (§ 14 GewO), bevor du Ware weiterverkaufst. Für Händler in der EU ist die USt-IdNr. zusätzlich wichtig: Eine Lieferung in ein anderes EU-Land ist nur steuerfrei, wenn der Käufer eine gültige USt-IdNr. verwendet (in Deutschland § 6a Abs. 1 UStG, in den übrigen EU-Ländern nach derselben EU-Regel). Ohne sie stellt dir ein Lieferant aus einem anderen EU-Land seine Umsatzsteuer in Rechnung.
Für dich als Käufer heißt das auch: Die Verbraucherrechte, die du aus dem Privatkauf kennst, gelten hier nicht. Rückgabe und Mängel regelst du im Vertrag, siehe unten.
Preise von Großhändlern vergleichen
Vergleiche den Einstandspreis pro Stück in deinem Lager, nicht die Preisliste. Zum Preis kommen die Lieferkosten der Bestellung, beim Import Zoll und Einfuhrabgaben.
Einstandspreis pro Stück = (Stückpreis × Menge + Versand der Bestellung + sonstige Kosten der Bestellung) ÷ Menge
Fiktives Rechenbeispiel, die Zahlen sind keine Marktpreise. Zwei Lieferanten bieten dasselbe Produkt an, Preise netto. Lieferant A: 40 € pro Stück, Mindestmenge 100 Stück, Versand auf deine Kosten 300 €, 100 % Vorkasse. Lieferant B: 45 € pro Stück, Mindestmenge 20 Stück, Versand frei, Zahlung 14 Tage nach Versand.
Bei A liegt der Einstandspreis bei (40 × 100 + 300) ÷ 100 = 43 €, bei B bei 45 €. In der Preisliste sind es 5 € Unterschied, im Lager nur 2 €. A spart pro Bestellung 2 × 100 = 200 €.
Wie viel Geld die erste Bestellung bindet
So viel, wie die Mindestmenge kostet, für so viele Monate, wie du brauchst, um sie zu verkaufen. Ein niedriger Preis bei großer Menge lohnt sich erst, wenn du weißt, wie sich das Produkt verkauft.
Weiter im Beispiel: Der Shop verkauft 20 Stück dieses Produkts im Monat.
| Kennzahl | Lieferant A | Lieferant B |
|---|---|---|
| Einstandspreis pro Stück | 43 € | 45 € |
| Mindestmenge | 100 Stück | 20 Stück |
| Du zahlst | 4.300 € vorab | 900 € nach 14 Tagen |
| Die Bestellung reicht bei 20 Stück im Monat | 5 Monate | 1 Monat |
| Ersparnis über 5 Monate | 200 € | — |
| Bei 5 Stück im Monat: gebunden nach dem ersten Monat | 95 × 43 = 4.085 € | 15 × 45 = 675 € |
Über fünf Monate spart A 200 €, aber die ganze Zeit liegen 4.300 € im Lager — Geld, das du bei B in Werbung oder andere Produkte stecken kannst. Und verkauft sich das Produkt schlechter als gedacht, bindet A sechsmal so viel Geld.

Eine Regel für den Start: Kaufe ein neues Produkt bei einem Lieferanten mit kleiner Mindestmenge, auch zu einem höheren Preis. Wenn es sich zwei, drei Monate stabil verkauft, wechselst du zum niedrigeren Preis mit größerer Menge und richtest die Menge nach dem Absatz: nicht mehr, als du in der Zeit verkaufst, für die du das Geld binden willst. Wie sich ein Unterschied im Einstandspreis auf die Marge auswirkt, steht im Artikel Marge: Bedeutung und Berechnung.
Großhändler prüfen: fünf Schritte vor der ersten Zahlung
Prüfe Register, Dokumente, Mängelbedingungen, Preisliste und eine Testbestellung. Das dauert ein, zwei Tage; ein Fehler kostet die ganze Vorkasse.
- Handelsregister und USt-IdNr. Eine GmbH, UG, AG oder ein eingetragener Kaufmann steht im Handelsregister. Die Einsicht ist jedem gestattet (§ 9 HGB) und auf handelsregister.de kostenlos. Prüfe, ob die Firma existiert, seit wann, wer Geschäftsführer ist und ob Name und Adresse mit Impressum und Rechnung übereinstimmen. Ein kleines Einzelunternehmen muss nicht eingetragen sein; dann bleiben Gewerbeanmeldung und USt-IdNr. Die USt-IdNr. prüfst du im VIES-Portal der EU-Kommission; bei einem Lieferanten aus einem anderen EU-Land bestätigt das Bundeszentralamt für Steuern auf Anfrage Gültigkeit, Namen und Anschrift (§ 18e UStG), dafür brauchst du eine eigene deutsche USt-IdNr.
- Impressum. Ein deutscher Online-Händler muss im Impressum Registergericht und Registernummer sowie seine USt-IdNr. angeben, wenn er eine hat (§ 5 DDG). Fehlen sie oder passen sie nicht zum Register, ist das ein Warnzeichen.
- Vertrag und Rechnung. Für einen Einkauf zum Weiterverkauf brauchst du einen schriftlichen Liefervertrag oder wenigstens eine Auftragsbestätigung, zur Ware eine Rechnung mit USt-IdNr. und einen Lieferschein. Ohne sie hast du keinen Nachweis für den Einkauf und keine Grundlage für Reklamationen.
- Mängel und Rückgabe. Frage, wer die Rücksendung mangelhafter Ware zahlt, bis wann du Mängel melden kannst und ob ersetzt oder erstattet wird. Für manche Waren gelten Konformitätspflichten, etwa die CE-Kennzeichnung — frage, ob der Lieferant die Unterlagen hat.
- Preisliste und Bestand. In welchem Format die Preisliste kommt (Excel, CSV, XML, Link, API), wie oft sie aktualisiert wird und ob sie Bestände enthält. Davon hängt ab, ob dein Shop aktuelle Preise zeigt.

Warnzeichen zusammen: ein Preis weit unter allen anderen, Zahlung nur per Vorkasse auf ein Privatkonto, kein Impressum mit Registernummer, kein Vertrag und keine Rechnung, Zeitdruck („Der Preis gilt nur bis heute Abend“).
Testbestellung: was du misst
Eine Testbestellung zeigt, wie der Lieferant arbeitet, nicht wie er es verspricht. Mach die erste Bestellung so klein wie möglich, auch wenn der Stückpreis höher ist. Wenn sie ankommt, notierst du:
- Lieferzeit. Wie viele Tage von der Zahlung bis zum Versand und bis zur Zustellung vergangen sind.
- Genauigkeit. Ob Mengen, Artikelnummern und Inhalt zu Lieferschein und Preisliste passen.
- Mängel. Wie viele Stück mangelhaft sind und wie der Lieferant auf die Reklamation reagiert: Ein Mangel auf zwanzig Stück ist kein Grund zu gehen, eine langsame Antwort auf die Reklamation schon.
- Verpackung. Ob die Ware ohne Umpacken in deinem Paket zum Kunden kann.
- Dokumente. Ob Rechnung und versprochene Unterlagen gekommen sind.
Prüfe die Ware gleich nach der Lieferung, nicht erst, wenn ein Kunde reklamiert. Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, also seid ihr beide Kaufleute (etwa zwei GmbHs), musst du die Ware unverzüglich untersuchen und Mängel unverzüglich anzeigen; sonst gilt sie als genehmigt, außer der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar (§ 377 HGB).

Was in den Liefervertrag gehört
Zwischen Unternehmern gilt weitgehend, was ihr vereinbart, und die Verbraucherschutzregeln greifen nicht. Schreib deshalb alles auf, was deine Kosten und dein Risiko beeinflusst. Bei Einkäufen außerhalb Deutschlands legt die Incoterms-Klausel fest, wer Fracht, Versicherung und Zoll trägt; die Klauseln sind im Artikel Incoterms 2020 und Importkosten erklärt.
| Bedingung | Was du festhältst |
|---|---|
| Preis | laut Preisliste am Bestelltag oder fest; ob er sich mit dem Wechselkurs ändert |
| Rabatte | nach Bestellgröße oder Monatsumsatz |
| Mindestbestellmenge | in Stück oder als Bestellwert |
| Zahlung | Vorkasse, Zahlung bei Versand oder Zahlungsziel in Tagen |
| Lieferzeit und Versand | wie viele Tage bis zum Versand, wer den Versand zahlt und ab welchem Betrag er frei ist; beim Import die Incoterms-Klausel |
| Mängel und Rückgabe | Frist für die Mängelanzeige, wer die Rücksendung zahlt, Ersatz oder Erstattung |
| Dokumente | Rechnung, Lieferschein, Konformitätsunterlagen, Garantie |
Wenn du mehrere Lieferanten hast
Steht ein Produkt in den Preislisten von zwei, drei Großhändlern und hast du Hunderte Produkte, wird der Vergleich von Preisen und Beständen in Tabellen zur täglichen Arbeit. Genau dort geht Geld verloren: Ein Lieferant hat den Preis erhöht, ein anderer ist ausverkauft, und der Shop zeigt noch das alte Angebot.
Elbuz lädt die Preislisten aller deiner Lieferanten nach Zeitplan und ordnet ihre Produkte deinem Katalog zu. Steht ein Produkt in mehreren Preislisten, wählt das Programm den Preis nach deiner Regel — Minimum, Durchschnitt oder Maximum —, und dein Hauptlieferant oder vorrätige Ware kann vor einem günstigeren Angebot Vorrang haben. Wie das funktioniert, zeigt die Seite Verarbeitung von Lieferanten-Preislisten.
Für wen das unnötig ist: Bei einem Großhändler und ein paar Dutzend Produkten reicht die Tabelle mit dem Einstandspreis aus diesem Artikel.
Häufige Fragen
Wie finde ich Großhändler für Wiederverkäufer?
Über Hersteller („Händler werden“), Importeure und Distributoren, B2B-Marktplätze, Firmenverzeichnisse und Fachmessen; in Google mit „[Produkt] Großhandel für Wiederverkäufer“. Wähle nach Einstandspreis pro Stück und danach, wie viel Geld die Mindestmenge bindet.
Brauche ich einen Gewerbeschein, um beim Großhändler zu kaufen?
Meist ja. Großhändler verkaufen nur an Unternehmer und verlangen Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder USt-IdNr. als Nachweis; so gelten für sie Widerrufsrecht und Gesamtpreisangabe für Verbraucher nicht.
Woran erkenne ich einen seriösen Großhändler?
An einem Eintrag im Handelsregister oder einer gültigen USt-IdNr., einem Impressum mit Registernummer, Rechnung und Vertrag, klaren Bedingungen für Mängel und einer Testbestellung ohne Probleme. Die Liste steht im Abschnitt zur Prüfung.
Was ist eine Mindestbestellmenge?
Die kleinste Stückzahl oder der kleinste Bestellwert, den ein Lieferant annimmt. Fang mit der Mindestmenge an, auch zu einem höheren Stückpreis, und bestelle mehr, wenn der Absatz stabil ist.
Distributor oder Großhändler: was ist besser?
Das hängt von deinem Absatz ab. Hersteller und Distributor geben einen niedrigeren Preis, aber größere Mengen und öfter Vorkasse; der Großhändler ist teurer, liefert aber kleinere Mengen. Am Anfang gewinnt meist die kleinere Menge.
Wie bekomme ich Ware für den Onlineshop ohne Lager?
Über Dropshipping-Lieferanten: Sie verschicken einzelne Stücke an deine Kunden, und du zahlst nach dem Verkauf, zu einem höheren Preis als im Großhandel.
Quellen
- § 312g BGB, Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen — gesetze-im-internet.de.
- § 3 Abs. 1 PAngV, Gesamtpreise gegenüber Verbrauchern — gesetze-im-internet.de.
- § 14 GewO, Anzeigepflicht für ein stehendes Gewerbe — gesetze-im-internet.de.
- § 2 HGB (Kleingewerbe, Eintragung freiwillig), § 9 HGB (Einsicht in das Handelsregister), § 377 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht) — § 2, § 9, § 377.
- § 5 Abs. 1 Nr. 4 und 6 DDG, Registernummer und USt-IdNr. im Impressum — gesetze-im-internet.de.
- § 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG, innergemeinschaftliche Lieferung nur mit gültiger USt-IdNr. des Abnehmers — gesetze-im-internet.de.
- § 18e UStG, Bestätigungsverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern — gesetze-im-internet.de.
- Gemeinsames Registerportal der Länder — handelsregister.de; EU-Kommission, Prüfung von USt-IdNr. — VIES.
Geprüft am 01.11.2026. Die übrigen Zahlen im Artikel sind fiktive Rechenbeispiele.
