Cyberkriminalität eines Systemadministrators: ein Jahr des Kampfes für Gerechtigkeit
Der Oberste Gerichtshof der Ukraine hob den Freispruch eines Mannes auf, der SkyLogger-Spyware auf den Computern von Kunden installiert hatte. Das Gericht entschied, dass die Verbreitung von Malware ein Verbrechen sei, auch wenn sie gemeinfrei sei.
Das Argument für SkyLogger
Bereitstellung von Diensten auf OLX
Auf der beliebten Kleinanzeigenplattform OLX ist ein Angebot eines Spezialisten für Computerreparatur und -einrichtung aufgetaucht. Einer seiner Kunden kontaktierte ihn nicht nur wegen der Standard-PC-Einrichtung, sondern auch mit der Bitte, ein Programm zur Überwachung der Computeraktivität zu installieren.
Spyware installieren
Gegen eine Gebühr installierte der Auftragnehmer ein vorgefertigtes SkyLogger-Schadprogramm auf dem Gerät des Kunden. Diese Anwendung zeichnet unbemerkt für den Benutzer alle Aktivitäten auf dem Computer auf: Starten von Programmen, Eingeben von Daten, Inhalt der Zwischenablage, Erstellen von Screenshots. Alle gesammelten Informationen werden in speziellen Ordnern gespeichert und können an E-Mail, FTP-Server oder lokalen Computer gesendet werden.
Wiederholtes Vergehen
Obwohl der Beklagte sich der bösartigen Natur der Software bewusst war, blieb er nicht bei einem Fall stehen und erbrachte anschließend ähnliche Dienstleistungen für einen anderen Kunden.
Prozess
Strafverfolgungsbehörden stuften diese Handlungen als Verbrechen gemäß Artikel 361-1 des Strafgesetzbuches der Ukraine ein – Verbreitung schädlicher Software. Der Fall wurde vor Gericht verhandelt, wo der Angeklagte vom erstinstanzlichen Gericht mangels Beweisen freigesprochen wurde. Das Gericht war der Ansicht, dass keine überzeugenden Argumente vorgelegt wurden, die das Bewusstsein der Beklagten für die Schädlichkeit der verbreiteten Software bestätigten.
Standpunkt des Obersten Gerichtshofs
Der Oberste Gerichtshof war mit dem Freispruch nicht einverstanden. Die Jury entschied, dass eine Straftat ab dem Zeitpunkt der Übermittlung mindestens eines Schadprogramms als begangen gilt, auch wenn dieses gemeinfrei ist und keine negativen Folgen nach sich zieht. Die wiederholte Begehung einer solchen Straftat wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft.
Glossar
- OLX – beliebte Online-Kleinanzeigenplattform
- SkyLogger – Schadsoftware zur Überwachung der Computeraktivität
- Strafgesetzbuch der Ukraine
- Oberster Gerichtshof – der höchste Justizbehörde der Ukraine
- FTP – Dateiübertragungsprotokoll in Computernetzwerken
Links
- Gerichts- und Rechtszeitung {{|}}
Antworten auf Fragen
Was ist SkyLogger und welche Funktionen erfüllt es?
Welche Anklagen wurden gegen den Mann erhoben, der SkyLogger installiert hat?
Warum hat das Gericht den Angeklagten freigesprochen?
Welche Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof in diesem Fall getroffen?
Wie hoch ist die Strafe für den Weiterverkauf bösartiger Software?
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Diskussion über das Thema – Cyberkriminalität eines Systemadministrators: ein Jahr des Kampfes für Gerechtigkeit
Der Artikel erzählt die Geschichte eines Systemadministrators, der während einer Reparatur einen Spyware-Virus auf dem Computer eines Kunden installierte. Es dauerte ein Jahr und drei Prozesse, bis er vor Gericht gestellt wurde.
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