Öffentliches Angebot
LIZENZVEREINBARUNG
Dieses Dokument ist ein Angebot zum Abschluss einer Lizenzvereinbarung zur Gewährung nicht-exklusiver Rechte zur Nutzung des Elbuz-Systems zu den unten aufgeführten Bedingungen.
Charkow, Ukraine, in der Fassung vom 11. September 2023
Diese Vereinbarung richtet sich an geschäftsfähige Personen, die im Internet unter https://elbuz.com (und seinen Subdomains) registriert sind. , im Folgenden „Lizenznehmer“ genannt, und ist das offizielle und öffentliche Angebot des Einzelunternehmers Valery Viktorovich Pochernin (Zertifikat der staatlichen Registrierung Nr. 989327/24800000000108791), im Folgenden „SaaS-Anbieter“ genannt, die dieses abgeschlossen haben Vereinbarung, deren Gegenstand und Bedingungen in der Vereinbarung und in den Anhängen zu dieser Vereinbarung (im Folgenden als „Vereinbarung“ bezeichnet) wie folgt festgelegt sind:
DEFINITIONEN UND BEDINGUNGEN
1.1 Die Parteien einigten sich auf die folgenden in dieser Vereinbarung festgelegten Konzepte und Definitionen:
1.2 „Vereinbarung“ ist ein öffentliches Angebot eines SaaS-Anbieters an jede Person, mit ihr eine Lizenzvereinbarung abzuschließen (im Folgenden als „Vereinbarung“ bezeichnet). ) zu den in der Vereinbarung enthaltenen bestehenden Bedingungen.
1.2.1 „Annahme“ – vollständige und bedingungslose Annahme der Bedingungen der Vereinbarung durch den Lizenznehmer.
1.2.2 „SaaS-Anbieter“ – Einzelunternehmer Pochernin Valery Viktorovich, der mit dem Lizenznehmer einen Vertrag über das Recht zur Nutzung (einfache (nicht ausschließliche) Lizenz) des Systems abgeschlossen hat.
1.2.3 „Lizenznehmer“ – eine Person, die mit dem SaaS-Anbieter einen Vertrag über die im Angebot enthaltenen Bedingungen geschlossen hat.
1.2.4 Das „Elbuz“-System (im Folgenden „System“ genannt) ist eine Reihe von Cloud-Diensten, einschließlich eines Softwarepakets (Softwarepaket, Plattform), das von einem SaaS-Anbieter unter Verwendung von Webtechnologien erstellt und bereitgestellt wird ohne das Herunterladen eines Distributionskits beim SaaS-Anbieter.
1.2.5 SaaS (Software as a Service) – ein Modell, um dem Lizenznehmer mithilfe von Browsern oder anderen Programmen, die Webprotokolle verwenden, Zugriff auf das System zu gewähren.
1.2.6 Abrechnungszeitraum – 30 Tage.
GEGENSTAND DER VEREINBARUNG
2.1 Gegenstand der Vereinbarung ist die Bereitstellung von nicht ausschließlichen Rechten durch den SaaS-Anbieter an den Lizenznehmer gemäß den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen und in dem Umfang das auf der Internetseite https://elbuz.com befindliche System unter Verwendung der SaaS-Technologie gegen eine vom Lizenznehmer gemäß den Tarifplänen des SaaS-Anbieters zu zahlende Gebühr zu nutzen.
2.2 Die Liste und die Kosten der gewährten Rechte sind auf der Website des SaaS-Anbieters angegeben.
2.3 Der SaaS-Anbieter und der Lizenznehmer gewähren gegenseitige Garantien für ihre Rechte und Rechtsfähigkeit, die zum Abschluss und zur Ausführung dieser Vereinbarung erforderlich sind.
KOSTEN UND ZAHLUNGSVERFAHREN
3.1 Die Kosten (Preise) der übertragenen Rechte am System sind auf der Website des SaaS-Anbieters angegeben. Die Kosten werden dynamisch basierend auf dem Umfang der Nutzung der Systemfunktionen durch den Lizenznehmer gebildet.
3.2 Als Zahlungszeitpunkt gilt das Datum des Geldeingangs beim SaaS-Anbieter.
3.3 Der Lizenznehmer leistet die nächste Vorauszahlung für die Nutzung des Systems 3 (drei) Werktage vor Beginn der nächsten Abrechnungsperiode. Der Beginn des Abrechnungszeitraums wird ab dem Datum der tatsächlichen Gewährung des Rechts zur Nutzung des Systems an den Lizenznehmer berechnet.
3.4 Der SaaS-Anbieter und der Lizenznehmer unterzeichnen die Gesetze nicht. Die Zahlung bestätigt die Qualität der Dienstleistungen.
3.5 Der kostenlose Test der Systemkopie beträgt 14 (vierzehn) Kalendertage. Alle Gelder, die nach diesem Zeitraum überwiesen werden, als Zahlung für SaaS und zusätzliche Dienstleistungen sind nicht erstattungsfähig.
RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN
4.1 Der SaaS-Anbieter verpflichtet sich:
4.1.1 Dem Lizenznehmer Zugang zum System zu gewähren, indem er sich auf der Website mit einem eindeutigen Namen (Login) registriert. und Ausgabe eines Passworts (Passwort), um sich beim System anzumelden und dann ein separates Konto für die Arbeit zu erstellen.
4.1.2 Bereitstellung von Informationsunterstützung für den Lizenznehmer zu Fragen der Arbeit mit dem System über das SaaS-Anbieterforum.
4.1.3 Aktualisieren Sie während der Gültigkeitsdauer der Vereinbarung selbstständig, zeitnah und kostenlos die aktuelle Version des Systems.
4.1.4 Sofern technisch möglich, beseitigen Sie auf Wunsch des Lizenznehmers unverzüglich mögliche Softwarefehler im Betrieb des Systems.
4.2 Der SaaS-Anbieter hat das Recht:
4.2.1 Die Ausübung seines Rechts zur Nutzung des Systems durch den Lizenznehmer auszusetzen, bis die Zahlung eingegangen ist.
4.2.2 Kündigen Sie die Vereinbarung und verweigern Sie dem Lizenznehmer die Rechte zur Nutzung des Systems im Falle eines Verstoßes gegen die Zahlungsbedingungen durch den Lizenznehmer oder aus anderen in dieser Vereinbarung vorgesehenen Gründen.
4.2.3 Neue Releases und Versionen des Systems veröffentlichen und die Bedingungen für deren Bereitstellung für den Lizenznehmer festlegen.
4.2.4 Nehmen Sie einseitige Änderungen an dieser Vereinbarung vor, einschließlich der Kosten für die dem System gewährten Rechte, indem Sie neue Ausgaben herausgeben und die Lizenznehmer auf ihrer Website https://elbuz.com darüber informieren.
4.3 Der Lizenznehmer verpflichtet sich:
4.3.1 Das Recht zum Zugriff auf das System zu den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen zu bezahlen.
4.3.2 Nutzen Sie das System nur im Rahmen dieser Rechte und auf die in dieser Vereinbarung vorgesehene Weise.
4.4 Der Lizenznehmer hat das Recht:
4.4.1 Wählen Sie die erforderliche Funktionalität des Systems aus, die auf der Website des SaaS-Anbieters dargestellt ist, und berücksichtigen Sie dabei dessen Bedürfnisse.
4.4.2 Fordern Sie vom SaaS-Anbieter eine Bescheinigung über die Gewährung des Rechts zur Nutzung des Systems an.
VERFAHREN ZUR GEWÄHRUNG VON RECHTEN AM SYSTEM
5.1 Der Lizenznehmer registriert sich auf der Website https://elbuz.com, woraufhin das persönliche Konto des Lizenznehmers erstellt wird, und Der Lizenznehmer erhält vom SaaS-Anbieter per E-Mail ein Login und ein Passwort für den Zugriff auf das System. Die Parteien betrachten diese Übertragung als Beginn des Testzeitraums für die Systeminstanz, der maximal 14 (vierzehn) Kalendertage betragen kann.
5.2 Während des Testzeitraums der Nutzung des Systems, spätestens jedoch innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen, gibt der Lizenznehmer eine Bestellung zum Kauf einer einfachen (nicht exklusiven) Lizenz des Systems auf, indem er: ein elektronisches Formular ausfüllt Formular im persönlichen Konto des Systems (Kabinettmenü, Registerkarte „Kontostand“, „Zahlung“).
5.3 Ab dem Zeitpunkt der Bestellung gemäß Ziffer 5.2. dieser Vereinbarung gilt der Erwerb einer einfachen (nicht ausschließlichen) Lizenz des Systems als vereinbart.
5.4 Das Verfahren zur Gewährung von Rechten am System:
5.4.1 Der Lizenznehmer erwirbt vor Ablauf des maximalen Testzeitraums für die Systeminstanz entweder vom SaaS-Anbieter die Rechte zur Nutzung des Systems (einfache (nicht-exklusive) Lizenz) durch Zahlung der entsprechenden Lizenzgebühr oder verweigert die Nutzung des Systems. Ein Verzicht auf das Recht zur Nutzung des Systems liegt vor, wenn die anfängliche Lizenzgebühr nicht bezahlt wird oder die Zahlungsfrist nicht eingehalten wird.
5.4.2 Im Falle der Verweigerung des Rechts zur Nutzung des Systems sperrt der SaaS-Anbieter den tatsächlichen Zugang des Lizenznehmers zur Nutzung des Systems und/oder stellt die Veröffentlichung der Daten des Lizenznehmers auf dem Internetserver ein.
5.4.3 Nach Zahlung der Lizenzgebühr stellt der SaaS-Anbieter dem Lizenznehmer für die Dauer des bezahlten Abrechnungszeitraums fortlaufend Zugriff auf das System zur Verfügung. Der Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums wird ab dem Datum des Zahlungseingangs des Lizenznehmers beim SaaS-Anbieter gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung berechnet.
VERANTWORTUNG DER PARTEIEN
6.1 Die Parteien haften für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung in der durch internationale Gesetzgebung und die Gesetzgebung der Ukraine festgelegten Weise.
6.2 Der Lizenznehmer nutzt das System auf eigenes Risiko. Der SaaS-Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Eignung des Systems für den vorgesehenen Verwendungszweck.
6.3 Der SaaS-Anbieter gewährleistet die grundlegende Informationssicherheit für die Daten des Lizenznehmers im Rahmen der durch normale Bedingungen festgelegten Grenzen.
6.4 Der SaaS-Anbieter ist nicht verantwortlich:
6.4.1 Für alle Handlungen des Lizenznehmers im Zusammenhang mit der Nutzung des Systems.
6.4.2 Vor dem Lizenznehmer für Schäden jeglicher Art, die dem Lizenznehmer durch den Verlust und/oder die Offenlegung seiner Daten für den Zugriff auf das System entstehen.
6.4.3 An den Lizenznehmer für Verzögerungen und Unterbrechungen des Dienstes, die direkt oder indirekt auf eine Ursache zurückzuführen sind, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des SaaS-Anbieters liegt.
6.4.4 Für die Qualität der Dienste (insbesondere Datenübertragungsdienste), die für die Arbeit mit dem System erforderlich sind, sofern diese von Dritten organisiert werden, die nicht vom SaaS-Anbieter beteiligt sind.
6.5 Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass:
6.5.1 Um mit dem System zu arbeiten, ist es notwendig, Software (Webbrowser, Betriebssysteme usw.) und Geräte (Personalcomputer, Netzwerkgeräte usw.) zu verwenden, die hergestellt und hergestellt wurden Die von Dritten bereitgestellten Informationen und der SaaS-Anbieter können nicht für die Qualität ihrer Arbeit verantwortlich gemacht werden.
6.5.2 Keine Software ist fehlerfrei.
6.5.3 Im Falle eines Datenverlusts, der durch die Handlungen des Lizenznehmers verursacht wird, erfolgt die Datenwiederherstellung auf Anfrage beim SaaS-Anbieter. Die Datenwiederherstellung erfolgt nur, wenn dies technisch möglich ist.
HÖHERE GEWALT
7.1 Die Parteien sind von der Haftung sowohl für die teilweise als auch für die vollständige Nichterfüllung (oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung) ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung befreit, wenn Ein solches Versagen (oder eine nicht ordnungsgemäße Leistung) wurde durch höhere Gewalt (höhere Gewalt) verursacht, nämlich: Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmung, Explosion, Unruhen, Streiks, Krieg, Blockade oder Embargo, Maßnahmen der Regierung oder anderer Regierungsbehörden als sonstige Ereignisse, die die Vertragsparteien nicht vorhersehen oder verhindern können und die außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien liegen.
7.2 Im Falle höherer Gewalt verlängert sich die Frist zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag im Verhältnis zur Dauer dieser Umstände.
7.3 Wenn Umstände höherer Gewalt länger als 20 (zwanzig) Tage andauern, hat jede der Parteien das Recht, die weitere Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag zu verweigern, und in diesem Fall hat keine der Parteien das Recht, eine Entschädigung zu verlangen von der anderen Partei für den verursachten Schaden.
7.4 Eine Partei, der es aufgrund höherer Gewalt unmöglich geworden ist, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, muss die andere Partei innerhalb von zwei Tagen über den Beginn dieser Umstände informieren, die die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verhindern, und dies auch innerhalb von zwei Tagen benachrichtigen Tage der anderen Partei über deren Fertigstellung.
GEWÄHRLEISTUNG DER VERTRAULICHKEIT
8.1 Offenlegende Partei – die Partei, die der anderen Partei vertrauliche Informationen offenlegt.
8.2 Empfangende Partei – die Partei, die vertrauliche Informationen von der anderen Partei erhält
8.3 Die Parteien vereinbaren hiermit, dass vertrauliche Informationen die Bedingungen dieser Vereinbarung und aller Informationen sind, die die Parteien im Prozess des Abschlusses, der Ausführung und der Beendigung ausgetauscht haben die Vereinbarung. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für 3 (drei) Jahre nach ihrer Beendigung verpflichtet sich die empfangende Partei, keine vertraulichen Informationen, die sie von der offenlegenden Partei erhalten hat, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei offenzulegen. Wenn vertrauliche Informationen mit einer solchen Zustimmung an einen Dritten weitergegeben werden, stellt die empfangende Partei, die diese vertraulichen Informationen an den Dritten weitergibt, sicher, dass sich der Dritte verpflichtet hat, die Vertraulichkeit dieser Informationen zu ähnlichen Bedingungen wie den in diesem Abschnitt dargelegten zu wahren des Abkommens.
8.4 Die empfangende Partei, die vertrauliche Informationen erhalten hat, auch mündlich, sofern von der offenlegenden Partei eine schriftliche Mitteilung über die Vertraulichkeit dieser Informationen erhalten wurde, darf diese nicht offenlegen und verpflichtet sich, diese Informationen gleich zu behandeln Der Grad der Sorgfalt und die Sorgfalt, mit der seine Informationen behandelt werden, sind von gleicher Bedeutung.
8.5 Von der empfangenden Partei erhaltene Informationen dürfen nicht vertraulich behandelt werden und dementsprechend ist die empfangende Partei nicht zur Geheimhaltung dieser Informationen verpflichtet, wenn diese eine der folgenden Eigenschaften erfüllen:
8.5.1 Informationen zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung öffentlich bekannt sind;
8.5.2 die Informationen werden der empfangenden Partei mit einem schriftlichen Hinweis zur Verfügung gestellt, dass sie nicht vertraulich sind;
8.5.3 die Informationen wurden von Dritten rechtmäßig eingeholt;
8.5.4 Informationen dürfen gemäß internationalem Recht nicht vertraulich sein.
8.6 Die empfangende Partei hat das Recht, vertrauliche Informationen ohne Zustimmung der offenlegenden Partei offenzulegen:
8.6.1 an professionelle Berater (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer), sofern diese Personen sich zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet haben Informationen zu Bedingungen, die denen in diesem Abschnitt des Abkommens ähneln, oder gemäß dem Völkerrecht zur Geheimhaltung dieser Informationen verpflichtet sind;
8.6.2 Informationen müssen in Übereinstimmung mit dem Gesetz, anderen regulatorischen Rechtsakten oder Gerichtsakten offengelegt werden, vorausgesetzt, dass die Partei, die die Informationen von der anderen Partei erhalten hat, die andere Partei im Voraus schriftlich darüber informiert und die Notwendigkeit bestätigt für eine solche Offenlegung.
8.7 Im Falle eines Verstoßes gegen die Vertraulichkeitsbestimmungen einer der Parteien hat diese Partei der anderen Partei aufgrund einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung den tatsächlichen Schaden zu ersetzen.
VERFAHREN ZUR BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
9.1 Im Falle von Streitigkeiten, die sich aus den in dieser Vereinbarung vorgesehenen Bedingungen oder im Zusammenhang damit ergeben, werden die Parteien alle Maßnahmen ergreifen, um diese durch Verhandlungen beizulegen.
9.2 Wenn die Parteien keine Einigung erzielen können, müssen solche Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten vor Gericht am Standort des SaaS-Anbieters (Kharkov, Ukraine) in der durch die geltende Gesetzgebung der Ukraine festgelegten Weise beigelegt werden.
9.3 Das anwendbare Recht im Rahmen dieser Vereinbarung ist das Recht der Ukraine.
LAUFZEIT DER VEREINBARUNG
10.1 Die Vereinbarung tritt in Kraft, sobald der Lizenznehmer die Vereinbarung vollständig und bedingungslos akzeptiert – Zahlung der Lizenzgebühr für das Nutzungsrecht (einfach (nicht). -exklusive) Lizenz.
10.2 Die Gültigkeitsdauer dieser Vereinbarung entspricht der Anzahl der Abrechnungszeiträume. Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer dieser Vereinbarung erfolgt in diesem Fall auf die in Abschnitt 3.4 dieser Vereinbarung vorgesehene Weise.
KÜNDIGUNG DER VEREINBARUNG
11.1 Die Parteien haben das Recht, diese Vereinbarung im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen vorzeitig zu kündigen.
11.2 Wenn der Lizenznehmer gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung verstößt, hat der SaaS-Anbieter das Recht, die Vereinbarung einseitig zu kündigen. Hierüber benachrichtigt er die Partei, die gegen die Bedingungen der Vereinbarung verstoßen hat, indem er eine Benachrichtigung an die E-Mail-Adresse des Lizenznehmers sendet bei der Registrierung auf der Website angegeben.
11.3 Der Lizenznehmer hat das Recht, den Vertrag jederzeit einseitig zu kündigen, indem er den SaaS-Anbieter 15 (fünfzehn) Kalendertage vor dem voraussichtlichen Kündigungstermin benachrichtigt. Die Kündigung des Vertrages erfolgt elektronisch an die E-Mail-Adresse: jumpersys@elbuz.com.
SONSTIGE BEDINGUNGEN
12.1 Die Parteien haben vereinbart, dass bei der Ausführung (Änderung, Ergänzung, Beendigung) dieser Vereinbarung die Unterschriften von Vertretern der Parteien sowie deren Siegel verwendet werden dürfen. unter Verwendung von Fax, mechanischem oder anderem Kopieren, elektronischer digitaler Signatur oder einem anderen Analogon der handschriftlichen Unterschrift von Managern und Siegeln von Organisationen. Die Vertragsparteien bestätigen, dass die Anhänge der Vereinbarung, die in der in diesem Absatz genannten Weise unterzeichnet und ausgeführt werden, Rechtskraft haben und für die Vertragsparteien bindend sind.
12.2 Diese Vereinbarung wird in Originalexemplaren erstellt, eines für jede der Parteien, mit gleicher Rechtskraft.
12.3 Alle Anhänge, Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung sind integraler Bestandteil dieser und erlangen Rechtskraft, wenn sie schriftlich erfolgen und von autorisierten Vertretern der Parteien unterzeichnet werden.
12.4 Die Parteien erkennen E-Mails mit angehängten Kopien von Dokumenten, die von den in dieser Vereinbarung angegebenen E-Mail-Adressen gesendet werden, als Dokumente an, die den auf Papier veröffentlichten und mit der handschriftlichen Unterschrift der Parteien unterzeichneten Dokumenten gleichwertig sind, und werden bei Vorlage auch als Dokumente anerkannt als schriftlicher Beweis anerkannt (also sobald die Parteien selbst und ihre bevollmächtigten Personen Zugang zu den entsprechenden Kommunikationsmitteln haben – E-Mail-Adressen, die in dieser Vereinbarung angegeben sind). Bei der Vorlage als Beweismittel genügt die Vorlage einer gedruckten elektronischen Nachricht, eines beigefügten Dokuments, beglaubigt durch die Unterschrift einer bevollmächtigten Person und des Siegels der Partei, die den Beweis vorlegt. Jede Partei greift mit einem Passwort auf E-Mails zu und verpflichtet sich, deren Vertraulichkeit zu wahren. Der Zeitpunkt des Eingangs einer E-Mail gilt als Tag und Uhrzeit der Versendung eines solchen Schreibens an eine der Parteien.
12.5 Die Parteien haben vereinbart, dass eine handschriftliche Unterschrift, eine Faksimile-Unterschrift, eine elektronische Signatur, eine Kopie der Unterschrift einer zur Unterzeichnung dieser Vereinbarung befugten Person die gleiche Rechtskraft für diese Vereinbarung, zusätzliche Vereinbarungen und Anhänge dazu sowie relevante Dokumente haben zu seiner Ausführung, Änderung oder Beendigung (einschließlich des Gesetzes über die Gewährung von Rechten).
12.6 Nach Vereinbarung der Parteien kann diese Vereinbarung schriftlich erstellt und dem Lizenznehmer zur Unterschrift per Post oder elektronisch per E-Mail zugesandt werden.
12.7 Durch die Annahme dieses Angebots erklärt der Lizenznehmer sein Einverständnis und erteilt die Erlaubnis zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung.
12.8 Die Parteien haben den Text dieser Vereinbarung gelesen, ihr Inhalt ist für die Parteien klar.
12.9 Beziehungen zwischen den Parteien, die nicht durch diese Vereinbarung geregelt werden, werden durch die geltende Gesetzgebung der Ukraine und internationale Gesetzgebung geregelt.
12.10 Die Stornierung oder Ungültigkeit eines Teils der Vereinbarung führt nicht zur Stornierung oder Ungültigkeit der gesamten Vereinbarung.
DETAILS
SaaS-Anbieter | |
Einzelunternehmer Pochernin Valery Viktorovich Adresse: Ukraine, Charkow, 61166, st. Luftfahrt, 63, Apt. 1. Staatliche Registrierungsbescheinigung Nr. 989327/24800000000108791, TIN 2917809056. E-Mail: jumpersys@elbuz.com Website: https://elbuz.com |